Ergänzungspfleger notwendig?

  • Ich komme in einer Sache nicht so richtig weiter.
    Der Fall ist so, dass die Elternder Kinder in Scheidung lebten und per Scheidungsfolgevereinbarung vereinbarten, dass die Mutter das Haus übertragen bekommt und im Gegenzug einen Betrag X an den Mann zahlt.
    Im Grundbuch ist bereits eine AV für die Frau.
    Nun verstirbt der Kindesvater.Die beiden Kinder erben zu ½.
    Das Geld hat die Mutter längst an die Kinder gezahlt. Nur die Umschreibung im Grundbuch kann nicht erfolgen, da der Notar den Nachweis haben will, dass das Geld auch tatsächlich an die Kindergezahlt ist und die Mutter sich das nicht wieder zurückgeholt hat. Es soll einErgänzungspfleger bestellt werden.

    Ich sehe zunächst keinen Bedarf für einen Ergänzungspfleger, da die Zahlung ja die Erfüllung aus dem Vertrag ist und dahingehend die Vertretung der Kindesmutter nicht ausgeschlossen ist. Allenfalls hätte ich für die Erbauseinandersetzung einen/zwei Ergänzungspfleger bestellt, um das erlangte Geldvermögen auseinanderzusetzen.
    Inwiefern wäre hier einErgänzungspfleger einzusetzen und für welchen Aufgabenkreis??

  • Eine Auseinandersetzung ist von den Beteiligten noch nicht ins Spiel gebracht worden, damit dafür auch keine zwei Ergänzungspfleger zu bestellen.

    M. E. ist der Nachweis doch durch einen Kontoauszug führbar, aus dem sich ergibt, auf wessen Konto das Geld nun ist?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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