Folgender Sachverhalt: Schuldnerin hat 10.000,00 Euro im Bankschließfach, welches nur auf den Namen der Schuldnerin läuft. Dieser Betrag wird vom IV eingezogen. Paar Monate später meldet sich der bislang getrennt lebende Ehemann der Schuldnerin (haben sich wieder vertragen und leben zusammen), und behauptet, dass ihm 7.000,00 Euro von den 10.000,00 Euro gehören. IV fordert ihn auf, dies zu beweisen.
Ich wüsste nicht wie er nun beweisen soll, dass ihm ein Teil des Bargeldes im Safe gehörte. Und auch wenn er dies tun könnte, kann ja keine Aussonderung bei Bargeld vorgenommen werden.
Könnte er aber bei Nachweis zumindest eine Insolvenzforderung zur Tabelle in Höhe von EUR 7.000,00 anmelden?
Und ich frage mich auch, ob es vielleicht nicht eines stichhaltigen Beweises bedarf, weil aufgrund des Eheverhältnisses bestimmte Vermutungen zugunsten des Ehemannes der Schuldnerin gelten (Thema Zugewinngemeinschaft etc.).