Klärung Eigentumsverhältnisse bei Bargeld

  • Folgender Sachverhalt: Schuldnerin hat 10.000,00 Euro im Bankschließfach, welches nur auf den Namen der Schuldnerin läuft. Dieser Betrag wird vom IV eingezogen. Paar Monate später meldet sich der bislang getrennt lebende Ehemann der Schuldnerin (haben sich wieder vertragen und leben zusammen), und behauptet, dass ihm 7.000,00 Euro von den 10.000,00 Euro gehören. IV fordert ihn auf, dies zu beweisen.


    Ich wüsste nicht wie er nun beweisen soll, dass ihm ein Teil des Bargeldes im Safe gehörte. Und auch wenn er dies tun könnte, kann ja keine Aussonderung bei Bargeld vorgenommen werden.


    Könnte er aber bei Nachweis zumindest eine Insolvenzforderung zur Tabelle in Höhe von EUR 7.000,00 anmelden?


    Und ich frage mich auch, ob es vielleicht nicht eines stichhaltigen Beweises bedarf, weil aufgrund des Eheverhältnisses bestimmte Vermutungen zugunsten des Ehemannes der Schuldnerin gelten (Thema Zugewinngemeinschaft etc.).

  • ... weil aufgrund des Eheverhältnisses bestimmte Vermutungen zugunsten des Ehemannes der Schuldnerin gelten (Thema Zugewinngemeinschaft etc.).


    Welche Vermutungen sollen das sein? Zugewinngemeinschaft ist nicht Gütergemeinschaft. Mir fällt nur die Vermutung des § 1006 BGB ein. Und an dem Schließfach hatte die Frau wohl Alleinbesitz.

  • ... weil aufgrund des Eheverhältnisses bestimmte Vermutungen zugunsten des Ehemannes der Schuldnerin gelten (Thema Zugewinngemeinschaft etc.).


    Welche Vermutungen sollen das sein? Zugewinngemeinschaft ist nicht Gütergemeinschaft. Mir fällt nur die Vermutung des § 1006 BGB ein. Und an dem Schließfach hatte die Frau wohl Alleinbesitz.

    Wenn sich bspw. Guthaben des Ehemannes auf dem Konto der Ehefrau/Schuldnerin befunden hätten, wäre es auch eingezogen worden zur Masse. Wieso sollte es beim Bargeld anders sein, denke ich mir grade. Gütergemeinschaft hin oder her. Ausschlaggebend dürfte nur sein, wessen Konto/Safe es ist.

  • Das ist doch der klassische Fall der Drittwiderspruchsklage.
    Alles was sich in Gewahrsam der Schuldnerin befindet, wird vermutet das es auch das Eigentum der Schuldnerin ist. Und wenn das anders ist bzw. jemand behauptet muss er klagen. Wie er das beweist ist sein Problem. Mir würde da eine ganze Menge einfallen. :teufel:
    Aber warum machst du dir da Gedanken? Vertretet ihr den Mann?

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Konto ist doch was anderes als Schließfach oder Geldkassette. Dort könnte doch neben dem Schmuck der Hulda ein Umschlag liegen, auf dem geschrieben steht: "Das ist der Notgroschen Deines Schnuckibärchens". In diesem Fall wäre es einfach, den Umschlag nebst Inhalt auszusondern.

    Falls dort aber nur ein Haufen Scheine gelegen hat (ach wie gut, dass man bei der Öffnung des Schließfachs sowohl Fotos als auch ein Protokoll angefertigt hat), dann wird es schwerer.

    Nächste Frage ist, wo ist das Geld abgeblieben ? Falls es auf dem Konto der Schuldnerin gelandet ist, ist nichts mehr auszusondern. Ist das Geld beim Verwalter eingezahlt (Sonderkonto), dann hilft die Entscheidung des OLG Köln vom 5.11.2008, 2 U 16/08, unter II b.

    Achja, und dann wäre noch Beweis zu führen. Merkwürdig ist es ja schon, dass man sich verkracht, auszieht und dann erst mal 7 TEUR bei der Ex belässt. Das fällt dann erst auf, wenn man sich wieder herzt und küsst und besonders, wenn ein Dritter seine Hand auf das Geld legt. Aber der Mensch ist schon wundersam....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • m.W. ist die Wertvindikation auch kein Ansatz der sich als herrschend durchgesetzt hat; ergo: Zunge rausstrecken und dem Ehemann ein "ätsch bätsch" entgegenhalten :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Das ist doch der klassische Fall der Drittwiderspruchsklage.
    Alles was sich in Gewahrsam der Schuldnerin befindet, wird vermutet das es auch das Eigentum der Schuldnerin ist. Und wenn das anders ist bzw. jemand behauptet muss er klagen. Wie er das beweist ist sein Problem. Mir würde da eine ganze Menge einfallen. :teufel:
    Aber warum machst du dir da Gedanken? Vertretet ihr den Mann?

    Zum Glück nicht :)

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