Gute Tag! Ich bauche mal einen Rat:
Die Erblasserin ist ledig undkinderlos verstorben.
Eltern vorverstorben.
Sie hatte 2 Geschwister (Bruder und Schwester), diejeweils im März dieses Jahres ausgeschlagen haben.
Die Akte war zwischenzeitlich weggelegt.
Nun meldet sich der Vermieter und sagt, dass im Februar diesesJahres der Mietvertrag durch die Schwester gekündigt wurde. Die Kündigungsfristist jetzt rum, die Wohnung wurde allerdings nicht an den Vermieter übergeben.Eine Nachfrage des Vermieters an die Schwester ergab, dass sie ausgeschlagenhat und nun nichts mehr mit dem Nachlass zu tun hätte.
Ich neige nun dazu die Schwester anzuschreiben und ihrmitzuteilen, da sie ja vor ihrer Erbausschlagung über ein Recht am Nachlassverfügt hat, ihre Erbausschlagung damit ins Leere gegangen ist – und sie Erbingeworden ist.
Was meint ihr? Hätte sie noch irgendwelche Möglichkeitensich aus ihrer Erbenstellung herauszuwinden, mittels Anfechtung und als Grund,das sie von der rechtlichen Lage (wegen Kündigung der ErblasserwohnungErbausschlagung unwirksam) nichts gewusst hat?
Viele Grüße Döner