Beschwerde gegen Nachlassinventar gemäß § 2003 BGB

  • Hallo zusammen,

    ein Miterbe hat einen Antrag zur Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2003 BGB gestellt. Dem Antrag wurde entsprochen und dem Notar die Aufnahme des Inventars übertragen.
    Jetzt legt ein anderer Miterbe Beschwerde dagegen ein, da er das Inventar für überflüssig hält (der antragstellende Miterbe hat vollen Zugang zum Nachlass).

    Ich kann im Gesetz keine Beschwerdeberechtigung finden, wäre also Nichtabhilfebeschluss wegen Unzulässigkeit der richtige Weg oder hat jemand vielleicht eine andere Idee?

    Vielen Dank!

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