Liebe Kolleginnen und Kollegen,
keine Rechtsfrage zur PKH, dafür eine "Umfrage" zu einer etwaigen formellen bzw. informellen Übertragung des PKH-Bewilligungsverfahren auf d. Rpfl, soweit es die Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse betrifft.
Mich interessiert ob bzw. welche Landesregierungen bzw. Landesjustizverwaltungen von der Ermächtigung gem. § 20 Abs. 2 S. 1 RPflG Gebrauch gemacht und die Einzelübertragung des formellen PKH-Bewilligungsverfahrens zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses auf d. RPfl. ermöglicht haben.
Gibt es noch Bundesländer, in denen an den (ggf. auch nur einzelnen) Gerichten die PKH-Sachen informell d. RPfl. vorab zur Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (regelhaft) vorgelegt oder Rpfl. gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 RPflG mit Maßnahmen nach § 118 Abs. 2 ZPO beauftragt werden?
Welche Erfahrungen habt ihr mit den jeweiligen Verfahrensweisen gemacht?
Vielen Dank für eure Beteiligung!
gT