Zuständigkeiten im PKH-Bewilligungsverfahren

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    keine Rechtsfrage zur PKH, dafür eine "Umfrage" zu einer etwaigen formellen bzw. informellen Übertragung des PKH-Bewilligungsverfahren auf d. Rpfl, soweit es die Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse betrifft.

    Mich interessiert ob bzw. welche Landesregierungen bzw. Landesjustizverwaltungen von der Ermächtigung gem. § 20 Abs. 2 S. 1 RPflG Gebrauch gemacht und die Einzelübertragung des formellen PKH-Bewilligungsverfahrens zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses auf d. RPfl. ermöglicht haben.

    Gibt es noch Bundesländer, in denen an den (ggf. auch nur einzelnen) Gerichten die PKH-Sachen informell d. RPfl. vorab zur Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (regelhaft) vorgelegt oder Rpfl. gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 RPflG mit Maßnahmen nach § 118 Abs. 2 ZPO beauftragt werden?

    Welche Erfahrungen habt ihr mit den jeweiligen Verfahrensweisen gemacht?

    Vielen Dank für eure Beteiligung!

    gT

  • In NRW ist es im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit übertragbar. Davon wird immer Gebrauch gemacht.

    Da bereits vorher der Rechtspfleger beauftragt wurde (nur Ermittlung) ist die Sache mit der Zurückweisung schon gut.

    Problematisch sind de Fälle, in denen bei Aufnahme der Ermittlung schon klar ist, dass die PKH mangels Erfolgsausicht zurückgewiesen werden, weil man viel Arbeit für nix macht. Eine optimale Lösung gibt es da nicht.

    Die Zurückweisungen sind schnell gemacht und eine gründliche Überprüfung stellt sicher, dass man im Nachprüfungsverfahren keine Überraschung erlebt.

  • Bei mir (BY, Familiengericht) ist die komplette Erstprüfung Richtersache. Es gäbe - zumindest solange wir die Papierakte haben - auch ernsthafte logistische Probleme, wenn die Akte bereits im Anfangssatdium dauernd hin und her pendeln würde.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • die PKH-Sachen informell d. RPfl. vorab zur Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (regelhaft) vorgelegt

    Wer macht denn sowas freiwillig mit?

    in denen bei Aufnahme der Ermittlung schon klar ist, dass die PKH mangels Erfolgsausicht zurückgewiesen werden, weil man viel Arbeit für nix macht. Eine optimale Lösung gibt es da nicht.

    Dann wird halt nichts ermittelt. Oder hat die Angelegenheit so eine Art Sinnloskomponente: es soll auf jeden Fall irgendwas gemacht werden, auch wenn es überflüssig ist?

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