Löschung Teilbetrag Grundschuld

  • Im Grundbuch ist eine Grundschuld in Höhe von 500.000,00 EUR eingetragen. Der Gläubiger bewilligt "...die Löschung eines letztrangigen Teilbetrags in Höhe von 400.000,00 EUR".

    Wird bei der Eintragung der Löschung im Grundbuch vermerkt, dass es sich um einen letztranzigen Teilbetrag handelt. "Leztrangiger Teilbetrag in Höhe von 400.000,00 EUR gelöscht am..."?

  • Entweder hat sich der Gläubiger bei diesem Blödsinn nichts gedacht oder es zu einer Verwechslung mit dem Fall der Teilabtretung gekommen. Denn ist ja offensichtlich völlig sinnlos, zunächst durch Teilung des Rechts ein selbstständiges schlechterrangiges dingliches Recht entstehen zu lassen, das infolge Löschung aber sogleich wieder aus dem Grundbuch verschwindet, zumal das gelöschte (und erloschene) Teilrecht dann aus naheliegenden Gründen überhaupt keinen Rang mehr haben kann.

  • Entweder hat sich der Gläubiger bei diesem Blödsinn nichts gedacht oder es zu einer Verwechslung mit dem Fall der Teilabtretung gekommen. Denn ist ja offensichtlich völlig sinnlos, zunächst durch Teilung des Rechts ein selbstständiges schlechterrangiges dingliches Recht entstehen zu lassen, das infolge Löschung aber sogleich wieder aus dem Grundbuch verschwindet, zumal das gelöschte (und erloschene) Teilrecht dann aus naheliegenden Gründen überhaupt keinen Rang mehr haben kann.

    Kann die Löschung (ohne Zusatz "letztrangiger Teilbetrag...") einfach eingetragen werden oder ist die Löschungsbewilligung zu berichtigen?

  • Was wurde denn überhaupt beantragt?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dann gibt es aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:
    1. Nachfragen, ob der Teilungsblödsinn tatsächlich gewollt ist (ggf. mit Hinweis auf die Kosten)
    2. Teilung und Löschung eintragen, Kosten erheben (und auf das RM bzw. die erstaunte Nachfrage warten)
    3. den juristischen Laien berücksichtigen und das als einfachen Löschungsantrag behandeln

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Ich hätte einfach eine Teillöschung eingetragen.

    Ebenso. So selten sind derlei Teillöschung hier auch nicht, meist dackelt zeitnah eine Abtretung für den "erstrangigen" Teil hinterher.

  • Ich hätte einfach eine Teillöschung eingetragen.

    Ebenso. So selten sind derlei Teillöschung hier auch nicht, meist dackelt zeitnah eine Abtretung für den "erstrangigen" Teil hinterher.

    Auch so. Gibt es aber auch schon Threads dazu. Einer davon enthält eine Fundstelle im KEHE, wonach die "Löschung eines letztrangigen Teilbetrages" in bestimmten Fällen sogar Sinn ergibt.

  • Dann gibt es aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:
    1. Nachfragen, ob der Teilungsblödsinn tatsächlich gewollt ist
    ....
    3. den juristischen Laien berücksichtigen und das als einfachen Löschungsantrag behandeln

    Zu 1.) gab es von der siegelführenden Bank die absolut nachvollziehbare Erklärung: " sie hätten das bei Ihnen übliche Muster verwendet - und damit gab es bisher noch nie Probleme...":gruebel: - klar, denn die meisten Sachbearbeiter werden diese Vorlage dann wie unter 3.) behandelt haben...;)

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

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