Hallo,
leider kommt es hier regelmäßig vor, dass in notariellen Ausschlagungserklärungen nicht angegeben wird, seit wann der Ausschlagende Kenntnis vom Anfall hatte.
Ich weiß, dass das grundsätzlich nicht notwendig ist für die Wirksamkeit der Ausschlagung, aber es kann ja für die Prüfung der Wirksamkeit erforderlich sein.
Was macht ihr, wenn solche Fälle auftreten?