Zugestellt werden soll eine Anklageschrift (Strafsache). Angeklagt sind zwei Personen, der eine Angeklagte wohnt in Bulgarien, der andere in Mazedonien.
a) Sehe ich das richtig, dass die Zustellung der Anklage (nebst Übersetzung) in Bulgarien per Post (Einschreiben gg. Rückschein) erfolgen kann, vgl. Nr. 115 (3) RiVASt, Abschnitt III.2 des Länderteils Bulgarien?
b) Hinsichtlich Mazedonien ist eine postalische Zustellung m.E. nicht möglich, vielmehr muss insoweit ein ZU-Ersuchen über unser JM an das mazedonische JM gerichtet werden, vgl. Länderteil Mazedonien Abschnitt III.2. An welche Bestimmungsbehörde richte ich dann das eigentliche ZU-Ersuchen gem. Muster Nr. 31a? Gebe ich dort einfach an "An die zuständige mazedonische Behörde"?
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