Erfolgte Adoption gem. §1772 BGB und Elternunterhalt

  • Eine ASt. möchte BerH in folgender Sache - und ich bin von der Thematik bißchen angefixt:

    Wenn eine starke Adoption gem. §1772 BGB rechtskräftig geworden ist, obwohl das Sozialamt schon in Leistung für den bedürftigen Elternteil getreten ist und das dem anzunehmenden Kind vorher zugegangen ist, hätte die Adoption doch nur schwach erfolgen dürfen...
    Ist in diesem Fall nicht erfolgt, KV wurde angehört und hatte der Adoption ausdrücklich zugestimmt.
    Das Amt will nun für die übergegangenen Ansprüche das Kind heranziehen (bzw. Leistungsfähigkeit prüfen), das Kind wendet ein, dass es nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist und somit nicht zur Auskunft verpflichtet.

    Das Amt hat das Kind auf die Pflicht zur Auskunftserteilung hingewiesen (Androhung von Zwangsmitteln ist dort noch nicht erfolgt, nur erneute Fristsetzung) und in dem Schreiben ausgeführt "die Adoption ist deshalb (bereits entstandene Unterhaltsansprüche) nichtig und Ihrem Einwand wird nicht stattgegeben, Ihre Auskunftspflicht besteht fort" .
    Es ist ja gar nicht mein Tanzbereich, aber mich würde doch interessieren, wie ihr das seht.
    Weiter (für mich) interessant:
    Der KV bezieht Grundsicherung ohne weitere Pflegeleistung im eigenen Hausstand, (EX-)Kind verdient deutlich unter 100.000 jährlich...war da nicht was, dass in diesem Fall die Auskunftspflicht nur besteht, wenn deutliche Hinweise bestehen, dass die 100.000 erreicht werden könnten...?
    In dem Fall hatte das (EX-)Kind schon einmal Auskunft erteilt (Normalverdiener).
    Das ist doch durchs Amt auch nicht korrekt gelaufen...

    Ich gebe zu, dass immer recht interessiert an Elternunterhalt bin, da mich das evtl. ja mal betreffen könnte. :D

    Das mit der Erwachsenenadoption fand ich interessant aufgrund der aktuellen Rechtsprechung Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 27.1.2017, 10 UF 48/16.

    Ich werde von dem Fall ja nie wieder etwas hören, aber finde es spannend!
    (Davon, dass ein Sachbearbeiter des Sozialamtes mal ganz spontan eine Adoption für "ungültig" erklärt, will ich ja gar nicht reden...:wechlach: ...Behördenschreiben, die begeistern!)

  • Ich werde von dem Fall ja nie wieder etwas hören, aber finde es spannend!
    (Davon, dass ein Sachbearbeiter des Sozialamtes mal ganz spontan eine Adoption für "ungültig" erklärt, will ich ja gar nicht reden...:wechlach: ...Behördenschreiben, die begeistern!)

    Genau das ist der Punkt, an dem mein Kopf die Tischplatte erreicht hatte...

    Interessante Konstellation, mich interessiert die Meinung der Experten dazu auch :)
    BerH hätte ich vorliegend auch bewilligt - auch schon im Anhörungsverfahren, weil hier eben schon fraglich ist, ob ein Auskunftsanspruch des Sozialamtes überhaupt besteht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich werde von dem Fall ja nie wieder etwas hören, aber finde es spannend!
    (Davon, dass ein Sachbearbeiter des Sozialamtes mal ganz spontan eine Adoption für "ungültig" erklärt, will ich ja gar nicht reden...:wechlach: ...Behördenschreiben, die begeistern!)

    Genau das ist der Punkt, an dem mein Kopf die Tischplatte erreicht hatte...

    Die Exekutiv denkt sie könne Entscheidungen der Judikative für nichtig erklären. :wall:

    Mit der Bewilligung von Beratungshilfe hätte ich, wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen kein Problem.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ja, ich habe auch bewilligt, Voraussetzungen waren gegeben - am liebsten hätte ich gesagt, dass ich über den Ausgang unterrichtet werden möchte! :D

    Ab und zu sind da ja auch mal richtig interessante Dinger (und hier auch der Klopfer mit der "Adoption nichtig") dabei.

  • Ich werde von dem Fall ja nie wieder etwas hören, aber finde es spannend!
    (Davon, dass ein Sachbearbeiter des Sozialamtes mal ganz spontan eine Adoption für "ungültig" erklärt, will ich ja gar nicht reden...:wechlach: ...Behördenschreiben, die begeistern!)

    Genau das ist der Punkt, an dem mein Kopf die Tischplatte erreicht hatte...

    Die Exekutiv denkt sie könne Entscheidungen der Judikative für nichtig erklären. :wall:

    Damit wäre wieder bewiesen: Eine starke Behauptung ist immer besser, als ein schwacher Beweis:behaemmer

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