Hallo,
mir liegt eine Ausschlagung einer Betreuten vor, die nicht schreiben kann. Es wurde ein Zeuge hinzugezogen, dessen Unterschrift beglaubigt wurde.
Ist dadurch die Erbausschlagung durch die Betreute wirksam? Meiner Meinung nach hätte der Betreuer die Erbausschlagung erklären müssen. Man will sich so wohl das Genehmigungsverfahren sparen..
Der Nachlass ist nicht überschuldet und der Betreuer wird durch die Ausschlagung Erbe.
Ich werde auf jedem Fall einen Erbschein erteilen müssen.
Alles sehr merkwürdig...