Hausverkauf und Heimunterbringung

  • Hallo,

    leider hab ich keine konkrete Aussage bzw. Entscheidung für den vorliegenden Fall gefunden:

    Jemand begehrt PKH und ist pflegebedürftig mit Unterbringung im Heim.
    Das Hausgrundstück wurde nun verkauft und der Erlös ist zugeflossen.

    Kann ich diesen Erlös als Vermögen werten und die begehrte PKH ablehnen?
    Ich finde lediglich immer, dass es zumutbar sein muss.

    Die Wohngeldstelle rechnet das Vermögen nicht und gibt weiterhin Wohngeld.

    Ich sehe es aber ehrlich gesagt so, dass ich gerne ablehnen würde wegen Vermögen.

    Dann ist die Antragstellerin lediglich schneller wieder in der Situation =unvermögend Heim und die Sozialhilfe greift eher wieder ein.

    Oder würdet ihr es als nicht zumutbar sehen?

    Hat jemand eine Entscheidung parat?

    Danke

  • Zitat

    Die Wohngeldstelle rechnet das Vermögen nicht und gibt weiterhin Wohngeld.

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist erst missbräuchlich, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist (vgl. § 21 Nr. 3 WoGG). Diese Grenze liegt nach der Rechtsprechung zwischen ca. 60.000-80.000 € zzgl. etwa 30.000 € pro weiterem Haushaltsmitglied.

    Rückschlüsse auf die Bewilligung von PKH lassen sich damit nicht ziehen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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