Angaben im Erbscheinantrag, unterschiedliche ZTR Mitteilungen

  • Huhu,
    ich hab hier einen Fall, bei dem hat bei der Erbscheinsantragsbeurkundung die ZTR Benachrichtigung vorgelegen, dass keine Urkunden verwahrt sind.
    Erbscheinsantrag wurde aufgenommen,

    Nunmehr bekomme ich die Akte zur Entscheidung vorgelegt, da befindet sich hinten eine weitere Akte beigefügt, da vom ZTR erneut die Mitteilung mit gleichem Datum und gleicher ID gekommen ist und plötzlich 3 Urkunden angegeben werden.:eek:
    Wie das sein kann, verstehe ich schon mal nicht. :oops::gruebel:

    Auf jeden Fall sind in allen drei Urkunden, welche jedoch Erbverträge sind, keine Verfügungen des Erblassers getroffen.

    Im Erbscheinsantrag wurde jedoch angegeben, dass Erbverträge nicht vorhanden sind.

    Würdet ihr jetzt Berichtigung des Antrags verlangen? Ich finde es überflüssig, da sich nichts ändert, auch wenn die Angabe falsch ist und man ja die Tatsachen feststellt.

  • Die Angaben sind nicht falsch. Wenn der Erblasser in den drei Erbverträgen keine Verfügungen getroffen hat (sondern vom Vertragspartner als Erbe eingesetzt wurde), dann hat der Erblasser keine letztwilligen Verfügungen hinterlassen. Der Antrag ist nicht zu berichtigen.

  • Die Mitteilung des ZTR ist falsch. Wohl aufgrund falscher Benachrichtigung durch Notar. Erblasser ist nicht Testierer, sondern nur Vertragspartner.

  • Wie Manly schon sagte, wurde das ZTR wohl mit falschen Daten gefüttert. Der Erblasser hat an einem Tag drei Erbverträge unterschrieben, in denen er aber selbst nicht testiert hat, sondern nur der Vertragspartner. Du sagst doch selbst im Ausgangssachverhalt, dass es drei solche Erbverträge gibt. Diese wurden fälschlicherweise dem ZTR mitgeteilt.

    Wo ist jetzt das Problem ?

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