Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Antrag auf Genehmigung einer Geldanlage abgelehnt. Daraufhin hat der Betreuer Beschwerde eingelegt. Die Begründung erfolgte dann einige Zeit später durch einen Rechtsanwalt. Es wurde eine Vollmacht vorgelegt, wonach der Betreuer im Namen der Betreuten diesen Rechtsanwalt beauftragt hat.
Das Landgericht hat meine Entscheidung gehalten. Nun will der Betreuer wissen, ob er die Vergütung des Rechtsanwalts aus dem Vermögen der Betreuten bezahlen darf.
Mich stört das irgendwie, denn meiner Meinung nach, war der Genehmigungsantrag von Anfang an völlig aussichtslos (hohe Risikoklasse, das komplette Vermögen der Betreuten sollte in diesen einen Fond fließen) und ein vernünftiger Betreuer hätte seine Betreute nicht diesem Kostenrisiko ausgesetzt. Es gibt ja noch genug andere Geldanlagen, über die man hätte reden können. Durch die Beschwerde wurde eigentlich nur versucht die Interessen des Betreuers durchzusetzen.
Außerdem interessant: Das Landgericht hat den Rechtsanwalt in seiner Entscheidung als Bevollmächtigten des BETREUERS bezeichnet.
Wie gehe ich nun damit um und wer muss letztendlich das RA-Honorar bezahlen? Ist hier evtl. der Verfahrenspfleger, welcher für den Genehmigungsantrag bestellt war, einzubeziehen?
Die Betreute kann sich leider nicht zur Sache äußern.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Tipps:)