Abgabe an falsches Gericht

  • Hallo zusammen,

    habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden, was auf meinen Fall passt.

    AG A hat durch Beschluss das Beratungshilfe Verfahren an AG B abgegeben. Allerdings ist AG B auch nicht örtlich zuständig. Ich habe im Hinterkopf, dass AG B sich nicht auch noch als örtlich unzuständig erklären kann. Kann mir jemand sagen was ich machen muss/kann?

    Danke für eure Hilfe

  • Ich würde mich nach §5 BerHG i.V.m. §3 FamFG für (örtlich) unzuständig erklären und das verfahren an das zuständige Gericht abgeben. Ich wüsste nicht inwieweit das nicht gehen sollte. Ggf. muss eine Zuständigkeitsbestimmung nach §5 I Nr. 4 FamFG erfolgen.


    Sofern Gericht A die Sache nach §4 FamFG abgegeben hat und Gericht B keine Übernahmebereitschaft erklärt hatte, würde ich die Sache zurückschicken mit dem Hinweis, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, da sich Gericht B nicht zur Übernahme bereit erklärt hat.

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