Mithaftentlassung als Löschungsbewilligung

  • Im Grundbuch ist zu Lasten BV 1 eine Grundschuld eingetragen. Diese wird unter Zustimmung des Eigentümers zur Löschung beantragt. Vorgelegt wird eine Erklärung des Gläubigers in der Form des § 29 GBO, wonach dieser "...die Entlassung aus der Mithaft und die lastenfreie Abschreibung bewilligt."

    Im Grundbuch sind keine weiteren Mithaftstellen vermerkt

    Kann die Mithaftentlassung als Löschungsbewilligung gewertet und die Grundschuld gelöscht werden?

    2 Mal editiert, zuletzt von greg (18. Juni 2018 um 12:11) aus folgendem Grund: Schreibfehler/Ergänzung

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