Sicherungshypotheken, Gläubiger unbekannt, Verkauf, 1170 BGB ?

  • Hallo, ein Grundstück ist mit zahlreichen Zwangssicherungshypotheken belastet. Ein Verkauf wäre aktuell möglich, jedoch gelingt es nicht, Kontakt zu allen Gläubigern der gesicherten Forderungen herzustellen.

    Kann für solche Fälle ein Aufgebotsverfahren nach 1170 BGB genutzt werden und wie sind die Voraussetzungen bzw. das Procedere ?

    Problem:
    Teilweise handelt es sich um Privatgläubiger, deren Verbleib / Erben nicht bekannt, teilweise auch um juristische Personen (GmbH) die nicht mehr existieren.

  • Solange die GmbH noch Vermögen (=die gesicherte Forderung) hat, muß sie auch noch existieren. Ggf. ein Fall für die Nachtragsliquidation.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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