Dachgeschoß zu eigenständigen Wohnung ausgebaut - zulässig ohne Zustimmung?

  • Ein Haus in einer WEG hat einen separaten Eingang für die Wohnung und ebenso einen separaten Eingang über die gemeinsame Räume zu dem Dachboden der demselben Teileigentümer gehört.


    Der Teileigentümer baut den Dachboden zu einer separaten Wohnung aus. Ist die Zustimmung der anderen Teileigentümer notwendig? In der Teilungserklärung steht, dass die Räume sowie Gebäudeteile ohne Zustimmung hinzugefügt und entfernt werden können.

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