Im GB eingetragen: Zwangssicherungshypothek zugunsten A aufgrund vollstreckbarem Beschluss Az.: 1/18 über 5.000,- EUR
Nun beantragt: ZwaSi zugunsten A aufgrund vollstreckbarem Beschluss Az.: 1/18 über 3.500,- EUR (Beschwerde Schuldner hatte Erfolg)
Muss ich hier was beachten ? Oder ist die quasi doppelte Sicherung egal, weil in einer möglichen Versteigerung nur der neuere Titel Beachtung findet ?