Doppelte Sicherung / aufgehobener Beschluss

  • Im GB eingetragen: Zwangssicherungshypothek zugunsten A aufgrund vollstreckbarem Beschluss Az.: 1/18 über 5.000,- EUR

    Nun beantragt: ZwaSi zugunsten A aufgrund vollstreckbarem Beschluss Az.: 1/18 über 3.500,- EUR (Beschwerde Schuldner hatte Erfolg)

    Muss ich hier was beachten ? Oder ist die quasi doppelte Sicherung egal, weil in einer möglichen Versteigerung nur der neuere Titel Beachtung findet ?

  • Der Titel ist doch aber derselbe. Er wurde in Höhe von 1.500,- EUR aufgehoben und bleibt über den Rest bestehen. Und für den Rest ist bereits eine Hypothek eingetragen worden. Bezüglich der 1.500,- EUR ein Fall des § 868 ZPO. Die 1.500,- EUR haben als Eigentümergrundschuld Rang nach dem Rest (§ 1176 BGB analog; MüKo/Dörndorfer ZPO § 868 Rn. 17).

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