Liebe Gemeinde,
als Anfänger hänge ich gerade:
Es liegt ein Antrag im Rahmen des § 180 ZVG bezüglich zwei (Haus-)Grundstücke (unterschiedliche Grundbücher und Gemarkungen) vor.
Es handelt sich jeweils um die gleichen Beteiligten/Eigentümer (durch rechtskräftige Scheidung beendete Gütergemeinschaft).
Der antragstellende RA regt unter Bezugnahme auf § 18 ZVG an, beide Grundstücke in demselben Verfahren zu versteigern.
Was meint Ihr? Müsste doch gehen......