Halli Hallo,
ich sitze hier vor einem Antrag auf Änderung der TE:
es wurde an allen vorhandenen Balkonen eine Erweiterung vorgenommen, die Fläche quasi nach vorne verdoppelt (ob mit oder ohne Ständerwerk ist nicht erkennbar), die Balkone sind SE.
Es wirken alle Eigentümer mit, als Pläne wurden lediglich die Zeichnung von Vierecken beigefügt.
Es soll nun eingetragen werden, dass sich das SE nunmehr auch auf die Balkonerweiterungen bezieht.
Was meint Ihr dazu?