Eintragung Verzugszinsen bei Sicherungshypothek

  • Im Grundbuch soll eine Sicherungshypothek eingetragen werden.

    Aus der Urkunde: "...verzinslich zu 2% jährlich ab heute, bzw. im Verzugsfall in Höhe von 5 % Jahreszinsen, höchstens jedoch bis zu 10 % jährlich,..."

    Ich würde dies genau so im Grundbuch eintragen.

    Oder sind nur die 2% einzutragen und der Rest ist durch die Bezugnahme gedeckt?

  • denn Höchstzinssatz verstehe ich nicht, wenn nicht z. B. 5 Prozentpunkte über Basiszinsatz vereinbart sind kommt man doch höchstens zu den 5 %.

  • Ich würde "bis 10% Zinsen jährlich" eintragen, auf die Bewilligung Bezug nehmen und den Rest den Beteiligten überlassen.

    Wenn Du 2% einträgst, ist kein darüber hinaus gehender Zins eingetragen, auch nicht durch Bezugnahme, weil die maximale Zinshöhe nicht durch Bezugnahme eintragbar ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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