Im Grundbuch soll eine Sicherungshypothek eingetragen werden.
Aus der Urkunde: "...verzinslich zu 2% jährlich ab heute, bzw. im Verzugsfall in Höhe von 5 % Jahreszinsen, höchstens jedoch bis zu 10 % jährlich,..."
Ich würde dies genau so im Grundbuch eintragen.
Oder sind nur die 2% einzutragen und der Rest ist durch die Bezugnahme gedeckt?