Mein
Betreuter ist BtMK und amerikanischer Staatsbürger. Sein Aufenthalt in BRD ist geduldet. Neben einer kleinen Rente (unter 200€) bezieht er Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt. Er hat nun einen Strafantritt für den 15.07.2018 erhalten. Strafhaft. 8 Monate. Es wird ein oder mehre Anschlusshaften folgen...
Der Sozialleistungsträger übernimmt nicht die Kosten für die Wohnung während der Haft.
Ich habe mir gem. § 1907 Abs. 1 BGB die Kündigung der Wohnung betreuungsgerichtlich genehmigen lassen.
Könnte ich die Wohnung gem. § 314 BGB ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen?