Im Knast gibt es ausreichend Drogen, so dass ein kalter Entzug kaum zu befürchten ist. Die Anstalten haben es auch gern einfach, so dass sie schwer Abhängige mit sehr starken Beruhigungs- und Schlafmitteln ruhig stellen. Vom Suizid abgesehen stirbt fast niemand in der JVA. Dort ist auch die Lebenserwartung höher als in Freiheit.Da irrst du dich aber gewaltig... In der JVA gibt es wenig Drogen. Und wenn jemand an Drogen herankommt, muss er sie sehr teuer bezahlen... Entschuldigung, ich weiß von was ich rede... Habe gerade mehrere Betreute in verschiedenen JVAs und die haben einen kalten Entzug durchgemacht....
Wie kommst du denn auf die Idee, dass in der JVA niemand stirbt... Bitte nicht alles glauben, was am Fernsehen läuft....
Wenn jemand eine geringe Lebenserwartung hat, hat er sie auch in der JVA....
Seit Jahrzehnten bin ich fast jeden Monat mindestens einmal in einer JVA... (ich mache nicht nur Betreuungen...)Aber ich denke, wir sollten das Thema lassen. Es ist nicht zielführend.
Ich mache seit 30 Jahren Strafvollstreckung, seit 13 Jahren mit Schwerpunkt "Vollstreckung von Jugendstrafen". Mehrere Jahre habe ich die RAST in einer großen JVA betreut. Ich weiß nun wirklich, wovon ich rede. Der geregelte Lebenswandel in der JVA verbunden mit dem Wunsch, dort nicht zu sterben und die medizinische Versorgung in der JVA (mit allen Mängeln insbesondere im Bereich Zahnmedizin) erhöht die Lebenserwartung. Jeder Todesfall führt zu sehr unangenehmen Schlagzeilen in den Medien und zu notwendigen ausführlichen Berichten an das Ministerium. Im Zweifelsfall wird der dem Tode nahe Gefangene in ein öffentliches Krankenhaus verlegt und die JVA regt mit Nachdruck § 455 StPO an. Meine dann Exknackis starben jedenfalls in Freiheit. Wenige begnadete Schauspieler hatten aber nach der § 455-Anordnung eine Spontanheilung.
Du hast eine Schreibtischtägigkeit. Du glaubst zu wissen von was du redest. Dem ist aber nicht so. Dies belegen deine Ausführungen.
Bei einem Sterbefall in der JVA wird eine Todesbescheinigung durch einen Arzt ausgestellt. Bei natürlichem Tod läuft alles ganz normal. Bei Todesursache medizinisch ungeklärt, läuft ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren. ( § 159 StPO ). Hier nimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungen auf. Je nach Fall gibt es eine Obduktion. Bei Anzeichen eines Verbrechens wird groß aufgefahren. Nur in diesem Fall kommt es an die Öffentlichkeit. Die anderen Fälle bekommt die Öffentlichkeit nicht mit.
Und noch eine Anmerkung: Drogen sind in einer JVA sehr viel wert. Keiner meiner Betreuten, welche einsitzen kann sich Drogen kaufen...
Kennst du die Währung in der JVA?
Dirk, lass es einfach gut sein. Das bringt nichts.