Zwangssicherungshypothek; Verteilung der Forderung

  • Beantragt ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Forderung wird auf zwei Grundstücke verteilt.

    Ich würde den Antrag so verstehen, dass an jedem Grundstück eine Zwangssicherungshypothek in der zugeteilten Höhe einzutragen ist.

    Oder werden beide Grundstücke mit einer Zwangssicherungshypothek belastet und der Betrag in Spalte 4 entsprechend zugeteilt?

  • Gemeint ist wohl die Eintragung je einer Zwangssicherungshypothek an dem jeweiligen Grundstück in Höhe des dort genannten Betrages.

    Die als jeweils selbtständiges Recht im Grundbuch eingetragen werden.

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