Im Grundbuch ist unter BV-Nr. 1 das Flst. 222 und das ZuFlst. 222/100 gebucht.
Das Finanzamt ersucht um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem "...Grundstück Flst. 222...".
Da ein ZuFlst. nicht buchbar ist, kann m.E. eine Teilung und Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 GBO nicht vorgenommen werden.
Was ist zu tun?