Hallo,
ich habe folgendes Frage und wäre um Hilfe dankbar.
Mir liegen zur Eintragung vor:
Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst (amtlichen) Aufteilungsplan. Die Teilungserklärung wurde nach der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nebstAufteilungsplan beurkundet.
Der Teilungserklärung ist der Aufteilungsplan als Anlage beigefügt, § 13a BeurkG.
In der Teilungserklärung ist vermerkt, dass der Eigentümer „gemäߧ 8 WEG entsprechend dem Aufteilungsplan (Anlage 5 –sechs Blatt) das Eigentum des Grundstücks“ … teilt wie folgt…. (Teilung folgt). Am Ende der Teilung ist vermerkt, dass die Raumeinheiten abgeschlossen sind und die entsprechende Bescheinigung durch ….erteilt ist.
Mein Problem ist, dass der Aufteilungsplan, der der Teilungserklärung beigefügt ist, von dem amtlichen Aufteilungsplan in Teilen abweicht. So sind die SNR in dem amtlichen Aufteilungsplan zusätzlich noch mit einem "G" versehen. Bei einem Balkon, der in dem amtlichen Aufteilungsplan alsabgeschlossen ausgewiesen ist, fehlt in dem der Teilungserklärung beigefügten Plan die entsprechende Nummer. Bei den Terrassenflächen im Erdgeschoss wurden in dem amtlichen Teilungsplan die Nummern der Wohnungen gestrichen, in dem der Teilungserklärung beigefügten nicht. Letztere Abweichung stört mich am meisten, wobei in der Teilungserklärung an diesen Terrassenflächen lediglich Sondernutzungsrechte begründet worden sind.
Die Divergenz kommt wohl dadurch zustande, dass der Notar seiner Urkunde den „Ursprungsplan“ beigefügt hat und die, die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellende Behörden, handschriftlich Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen hat.
Meine Frage ist: Welcher Aufteilungsplan ist für mich maßgeblich bzw. müssen die Pläne nicht zwingend identisch sein?
Ich habe zu diesem Thema leider nichts gefunden. Aber letztendlich kann es doch nicht anders sein, als in den Fällen, in denen mangels Vorliegens eines amtlichen Aufteilungsplans ein vorläufiger Aufteilungsplan der TE beigefügt ist und das GBA nachErteilung des amtlichen Aufteilungsplans zu prüfen hat, ob diese identisch sind. Oder liege ich falsch?