Amtshilfe durch Rentenversicherung

  • Die Stichwortsuche Rentenversicherung/Amtshilfe hat mir bislang nicht weitergeholfen. Deshalb:

    Wir sind auf der Suche nach einem ausgeschlossenen testamentarischen Erben, dem der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen sowie der Widerruf der Verfügung von Todes wegen zur Kenntnis zu bringen sind.

    Letzter bekannter Aufenthalt war 1989 in den neuen Bundesländern.

    Mein Vorgänger hat eine -im übrigen kostenpflichtige- Archivrecherche versucht, die Anschrift zu ermitteln.
    Ergebnis: abgemeldet in die alten Bundesländer ohne neue Anschrift.

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Rentenversicherung bei Kenntnis von Name, Vorname und Geburtsdatum im Wege der Amtshilfe bei der Ermittlung evtl. ihr bekannter Anschriften Unterstützung leistet.

    Meine Frage:
    Gibt es eine zentrale Stelle, an die man das Amtshilfeersuchen richten muss?
    Rentenversicherung Bund oder Rentenversicherung Land oder egal?
    Oder kann man das Amtshilfeersuchen an jede Rentenversicherung richten?

    Gibt es Erfahrungen?

    Im Voraus schon danke.

  • Gibt es Erfahrungen?

    Ich habe vor einiger Zeit mal eine Anfrage an die Rentenversicherung gemacht und so ziemlich schnell die aktuelle Anschrift einer Erbin erhalten, deren Spur sich ansonsten vor Jahrzehnten verloren hatte. Allerdings kann ich heute nicht mehr sagen, wie das genau abgelaufen ist. Habe Namen oder Aktenzeichen der Sache auch nicht mehr parat.

    Im Voraus schon danke.


    Bitte.

  • Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Rentenversicherung bei Kenntnis von Name, Vorname und Geburtsdatum im Wege der Amtshilfe bei der Ermittlung evtl. ihr bekannter Anschriften Unterstützung leistet.

    Meine Frage:
    Gibt es eine zentrale Stelle, an die man das Amtshilfeersuchen richten muss?
    Rentenversicherung Bund oder Rentenversicherung Land oder egal?
    Oder kann man das Amtshilfeersuchen an jede Rentenversicherung richten?

    Gibt es Erfahrungen?

    Im Voraus schon danke.


    Seit der Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 gibt es nur noch zwei Rechtsträger:

    1. Deutsche Rentenversicherung Bund
    2. Deutsche Rentenversicherun Knappschaft-Bahn-See

    Die früheren Landesversicherunganstalten, die seinerzeit für die Arbeiter zuständig waren, sind heute als Regionaldirektionen der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig.
    Während früher die Angestellten bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte versichert waren und die Arbeiter bei der jeweiligen Landesversicherungsanstalt des Regierungsbezirkes ihres Wohnsitzes, wurde diese Trennung 2005 aufgegeben und alle Versicherten der GRV bei der Rentenversicherung Bund versichert. Ausnahmen bestehen für Bergbaubeschäftigte, Seeleute und Bahnbeschäftigte, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwaltet werden.

    Ob es eine spezielle Auskunftstelle gibt, weiß ich nicht. Aber wenn Sie Ihr Amtshilfeersuchen an die Deutsche Rentenvesicherung Bund richten, bekommen Sie bestimmt Antwort.

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