• Hallo Kollegen,
    wie muss ich mit einem Pfändungsschutzantrag zu einer Einmalzahlung von Sozialleistungen umgehen? Es handelt sich dabei nur teilweise um eine Nachzahlung. Im Juni wurden Sozialleistungen für die Monate 04/18 - 09/18 gutgeschrieben. Mir liegt der Bewilligungsbescheid vor. Die Beträge sind aber leider für mehrere Monate gebündelt bewilligt.

  • Kontoauszüge betreffend vergangener Monate vorlegen lassen, Beträge auf die Monate verteilen (sprich Betrag/Monate bei fehlender Aufteilung ), prüfen ob die pfandfreien Beträge im Monat überschritten wurden/werden, Beträge freigeben.

  • Kontoauszüge betreffend vergangener Monate vorlegen lassen, Beträge auf die Monate verteilen (sprich Betrag/Monate bei fehlender Aufteilung ), prüfen ob die pfandfreien Beträge im Monat überschritten wurden/werden, Beträge freigeben.


    :daumenrau

    Sehr schwierig stellt sich bei uns in der Praxis der Ermittlung dar, welche Beträge für welche Monate nachgezahlt wurden.

    Häufig überweisen die Jobcenter irgendwelche Sammelbeträge, die jedoch nicht einfach die Summe der Leistungen für zwei Monate sind. Konnte dies schon bei mehreren Freigabeanträgen nicht so wirklich nachvollziehen und die Schuldner wissen es natürlich auch nicht.

  • Aber wie soll ich denn die Beträge auf die Monate verteilen und prüfen, ob die pfandfreien Beträge überschritten wurden, wenn es sich um Zahlungen für künftige Zeiträume handelt?

    So als Idee:
    erst mal nur für die Vergangenheit entscheiden, einstweilen eingestellt lassen und in Zukunft jeden Monat nach erneuter Kontoauszugsvorlage anteilig entscheiden

  • Aber wie soll ich denn die Beträge auf die Monate verteilen und prüfen, ob die pfandfreien Beträge überschritten wurden, wenn es sich um Zahlungen für künftige Zeiträume handelt?


    Die Beträge für künftige Zeiträume sind natürlich herauszurechnen! Diese sind vom entsprechenden Sockelbetrag im Monat der Überweisung erfasst erfasst, z. B. von dem für August.

  • Aber wie soll ich denn die Beträge auf die Monate verteilen und prüfen, ob die pfandfreien Beträge überschritten wurden, wenn es sich um Zahlungen für künftige Zeiträume handelt?

    So als Idee:
    erst mal nur für die Vergangenheit entscheiden, einstweilen eingestellt lassen und in Zukunft jeden Monat nach erneuter Kontoauszugsvorlage anteilig entscheiden


    Wozu das? :gruebel: Es gibt doch einen monatlichen Sockelfreibetrag ohne Entscheidung des Gerichts.

  • Ja, aber tatsächlich ist die Summe ja jetzt schon auf dem Konto. Und die Bank schaut ja nicht, dass das Geld erst für September ist, sondern betrachtet nur das momentane Guthaben.
    Dann müsste ich bzgl. der Zahlungen für die Zukunft die ZV einstweilen einstellen, damit das Geld nicht abgeführt wird und dann immer nach Ablauf des Monats und Vorlage der aktuellen Kontoauszüge freigeben.

  • Ja, aber tatsächlich ist die Summe ja jetzt schon auf dem Konto. Und die Bank schaut ja nicht, dass das Geld erst für September ist, sondern betrachtet nur das momentane Guthaben.
    Dann müsste ich bzgl. der Zahlungen für die Zukunft die ZV einstweilen einstellen, damit das Geld nicht abgeführt wird und dann immer nach Ablauf des Monats und Vorlage der aktuellen Kontoauszüge freigeben.


    Das habe ich noch nie erlebt, dass Leistungen schon im Juni bis einschließlich September gezahlt werden.

    Kann ich aus Sicht des Steuerzahlers auch nicht nachvollziehen. Was wenn der Empfänger verstirbt oder Arbeit findet und der Anspruch damit entfällt. Dann betreibt das Jobcenter im Falle einer nicht freiwilligen Rückerstattung die mit Kosten verbundene und ggf. erfolglose Rückforderung? :gruebel:

    Die hiesigen Sozialbehörden gehen so ein Risiko nicht ein.

  • hinsichtlich der künftigen Eingänge kann man im Monat der Gutschrift den Freibetrag entsprechend erhöhen und für die zukünftigen Monate Juli bis September den monatlichen Freibetrag um den entsprechend monatlichen Betrag reduzieren.

  • Ja, aber tatsächlich ist die Summe ja jetzt schon auf dem Konto. Und die Bank schaut ja nicht, dass das Geld erst für September ist, sondern betrachtet nur das momentane Guthaben.
    Dann müsste ich bzgl. der Zahlungen für die Zukunft die ZV einstweilen einstellen, damit das Geld nicht abgeführt wird und dann immer nach Ablauf des Monats und Vorlage der aktuellen Kontoauszüge freigeben.

    Evlt. passen ja die Rahmenbedingungen (6 Monate unpfändbares Ek und entsprechende Prognose für die Zukunft) für einen Antrag nach 850l ZPO.

  • hinsichtlich der künftigen Eingänge kann man im Monat der Gutschrift den Freibetrag entsprechend erhöhen und für die zukünftigen Monate Juli bis September den monatlichen Freibetrag um den entsprechend monatlichen Betrag reduzieren.

    Das finde ich gut. Dann kann man den Antrag wenigstens mit einem Beschluss erledigen.

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