Widerruf Verzicht weitere Vergütung

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt: Die PKH- Partei hat PKH mit Raten. Sie zahlt die Raten, nur einen Restbetrag der weiteren Vergütung zunächst nicht.
    Da der beigeordnete Rechtsanwalt bereits nach der Festsetzung fragt wird ihm mitgeteilt, dass die Partei noch einen Betrag x zu zahlen hat.
    Dann zahlt die PKH- Partei und danach verzichtet der Rechtsanwalt, der hiervon keine Kenntnis hat, auf den fehlenden Restbetrag seiner weiteren Vergütung.
    Ich bin nun am Überlegen wie man es am geschicktesten macht. Ob ich also den Betrag ohne den Betrag, auf den verzichtet wurde, festsetze und
    dann den Rechtsanwalt anschreibe, dass der Restbetrag nun auch gezahlt ist und, ob er seinen Verzicht aufrecht erhält oder, ob ich den Restbetrag einfach an die
    Partei zurückzahle. Kann denn der Verzicht widerrufen werden?

  • Im Zweifel würde ich den Verzicht dahingehend auslegen, dass der RA auf alles verzichtet, was durch die Partei noch nicht gezahlt wurde. Dass aber im Umkehrschluss alles ausgezahlt werden soll, was an Zahlungen rein gekommen ist - bis zur Rateneinstellung. Die würde ich gleichzeitig mit der Auszahlung veranlassen und damit das Verfahren sauber abschließen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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