Telefonpartner mit Geduld

  • Bei befreiten Betreuern:
    1.) kg, nichts zu veranlassen
    2.) Kosten
    3.) WV 06/2019 (Bericht oder Bericht und Vermögensverzeichnis anfordern)

    (das ganze als handschriftliche Verfügung oder mit einem entsprechenden Stempel - den haben wir uns mal anfertigen lassen)

    Wenn ich was aufgrund des Berichts was zu beanstanden habe, mach ich ein entsprechendes Schreiben über fStar.

    Bei Berichten mit Rechnungslegung gibt es bei uns (Sachsen) den BS 215, der mir inhaltlich aber nicht gefällt, so dass ich ein von einer Kollegin selbst gebasteltes Formular verwende (aus fStar)

    Sei kreativ!

  • Die 93 ist der Vordruck zur Prüfung der RL/des Berichts

    (oder meinst du mit "entgegennehmen", dass der Betreuer einreicht und du die Einreichung zur Kenntnis nimmst? Das habe ich nie gemacht-keine Ahnung ob es dafür n Formular gibt- ich würde es auch für ziemlich überflüssig halten und nicht nutzen)

    Man kann das auch so machen, wie Egons Mama, fand ich aber nie gut und habe deshalb immer die 93 genommen. Finde ich sauberer, ist aber Geschmackssache.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.


  • Aber dann sag mir doch bitte,, mit welchem Formular nimmst du den Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Betreuers entgegen, nicht das VV?


    Entgegen nehme ich - wie mehrfach geschrieben - überhaupt nichts.

    Bei beanstandungsfreiem Bericht verfüge ich nur neuen Berichtskalender auf Berichtsvordruck Nr. 594 oder 596.
    Andere Kollegen ( bei anderen Gerichten ! ) schreiben den Betreuer auch bei beanstandungsfreiem Bericht an. Möglich wäre auch hierfür die Nr. 93.
    Für eine gleichzeitig vorzulegende und geprüfte RL wird man um Nr. 93 nicht herumkommen.
    Natürlich nur wenn man fS benutzt.;)

  • Das ist wirklich interessant, das F_594 und F_596 gibt es bei uns überhaupt nicht. Hier heißt das Formular F_294 und F_296.

    Früher haben wir im Notariat nahezu immer einen Entgegennahmebeschluss gemacht. Das war nicht vorgeschrieben, wir sahen das auch eher als Service für die Beteiligten. Heute mit ForumStar nehme ich überwiegend F_93 und fertige keinen Beschluss.

  • Eine weitere Frage, die ich so auch in einem anderen Forum gestellt habe:

    Hallo zusammen,

    hin und wieder kommt es vor, dass ein Notar in Ruhestand geht und kein Nachfolger sein Büro oder seine Urkunden übernimmt. In diesem Fall werden die Urkunden dem Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben.

    Meine Frage 1: Handelt es sich hier um eine notarielle Verwahrung (quasi Fortführung der bisherigen notariellen Verwahrung betreffen "Restarbeiten") oder um eine amtliche Verwahrung?

    Sollte das Ergebnis sein, es handelt sich um eine amtliche Verwahrung, kommt meine

    Frage 2: Wenn jemand einen Erbvertrag aus der Verwahrung zurücknehmen möchte, ist die bei notarieller Verwahrung über KV 23100 kostenpflichtig mit einer 0,3 Gebühr. Handelt es sich um eine amtliche Verwahrung, dürfte die Rücknahme kostenfrei sein?

    Vielen Dank im Vorfeld und schöne Grüße

    Jürgen

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