Mahlzeit liebe Forengemeinde, ich habe mal eine Frage zur Wirksamkeit des Testaments:
Mir ist ein handschriftliches Testament zur Akte gekommen–vom Vater- das die Alleinerbeneinsetzung des Sohnes beinhaltet. Der Sohn ist inzwischen ledig und kinderlos nachverstorben.
Das Testament wurde handschriftlich geschrieben,beinhaltet aber noch eine weitere Handschrift. Diese weitere Handschrift hat eine Art Lückentext gefertigt und der Erblasser hat diese dann mit seiner Handschrift ausgefüllt.
Er hat mit seiner Handschrift seinen Namen + Anschrift eingesetzt, ebenso Name und Anschrift von seinem Sohn und die Angaben zum vorhandenen Grundbesitz ergänzt und das ganze selbst unterschrieben.
Würde man das Schriftstück nur mit seinen Angaben lesen,käme man nicht auf die Idee, dass es sich um ein Testament handelt.
Es liest sich ohne die fremde Handschrift also wie folgt:
Name + Anschrift vom Erblasser
Name + Anschrift vom Sohn
Feld, Wald und Grundstück in Stadt X
Unterschrift Erblasser
Ich tendiere dazu, dass das Testament formunwirksam ist,was meint ihr?
Beste Grüße
Döner