Fall:
1. Termin
Beklagtenparte erscheint nicht.
Kl-Vertr. erklärt: Ich trete heute nicht auf.
b.u.v.
Das Verfahren ruht.
2. Termin
Bekl. niemand
Kl-Vertr. beantragt VU.
KFA: Kl-Vertr. möchte nun eine 1,2 Terminsgebühr?
OK?
Fall:
1. Termin
Beklagtenparte erscheint nicht.
Kl-Vertr. erklärt: Ich trete heute nicht auf.
b.u.v.
Das Verfahren ruht.
2. Termin
Bekl. niemand
Kl-Vertr. beantragt VU.
KFA: Kl-Vertr. möchte nun eine 1,2 Terminsgebühr?
OK?
M.E. ja, vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., Rdnrn. 60 ff. zu VV 3105, inbesondere Rdnr. 63.
M.E. nein.
Der Klägervertreter müsste im ersten Termin die 0,5 TG verdient haben, damit im zweiten Termin die 1,2 TG anfällt. Er hat aber erklärt, im ersten Termin nicht aufzutreten. Wer nicht auftritt, kann keine Terminsgebühren verdienen.
Das ist auch m.E. ein anderer Fall als der, der im Gerold behandelt wird (nämlich einer, an den natürlich niemand gedacht hat).
Adora Belle hat recht! Erklärt ein im Termin anwesender RA ausdrücklich, dass er nicht auftrete (so war es hier ja wohl), so liegt keine vertretungsbereite Anweseheit im Termin vor. Somit verdient er hier im 1. Termin keine TG (vgl. Gerold/Schmidt, Rdnr. 113 zu VV Vorb. 3). Aus den oben bereits von mir zitierten Kommentarstellen (Rdnr. 61) ergibt sich dann, dass er tatsächlich für den 2. Termin nur eine 0,5-fache TG verdient!
Das ist auch m.E. ein anderer Fall als der, der im Gerold behandelt wird (nämlich einer, an den natürlich niemand gedacht hat).
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