Betreuerwechsel-von "Verein zu Verein"

  • Guten Morgen,
    ich habe folgende Konstellation:
    Die Betreuung wird geführt von Frau Z. als Mitarbeitern des Vereins XYZ in A-Dorf. Sie teilt mit, dass der Betroffene "einen Betreuerwechsel zum Verein XYZ in B-Stadt wünscht". Es liegt ein Schreiben des Betroffenen bei, wonach er einen Betreuerwechsel hier beantragen möchte. ("Weil ich zum XYZ B-Stadt gehe.")
    Abgesehen von den Formalien (kein Antrag des Vereins, sondern nur Schreiben des Betreuers pp) frage ich mich nach der Zuständigkeit. Ich sehe nicht klar einen Fall des § 1908b BGB. In diesen Fällen geht es ja primär darum, dass der Verein als Arbeitgeber ein Weisungsrecht bezüglich seiner Mitarbeiter hat. Hier handelt es sich aber um zwei verschiedene, jeweils selbstständige Vereine. Ist mir so noch nicht untergekommen.

    Euch allen eine schöne Woche

    Adele

  • Am Montag morgen läuft es noch nicht so rund....:oops:

    Ein Blick in die Kommentierung du da Probe ist gelöst.....

    Nach Entlassung des Vereinsbetreuers kann ich auch andere Personen - nicht nur Vereinsbetreuer bestellen. Damit dann natürlich auch den Mitarbeiter eines anderen Vereins.

    Die Frage hat sich damit erledigt.

  • Nach Entlassung des Vereinsbetreuers kann ich auch andere Personen - nicht nur Vereinsbetreuer bestellen..

    Ist das bei Euch Rechtspflegeraufgabe? Ich dachte immer die Betreuerbestellung ist Richtervorbehalt? mh...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Nach Entlassung des Vereinsbetreuers kann ich auch andere Personen - nicht nur Vereinsbetreuer bestellen..

    Ist das bei Euch Rechtspflegeraufgabe? Ich dachte immer die Betreuerbestellung ist Richtervorbehalt? mh...


    Es ist ein Sonderfall nach § 1908b Abs. 4 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 Ziff. 1 RPflG (Wechsel des Vereinsbetreuers).

    Ich halte es allerdings für fraglich, ob die genannten Vorschriften auch gelten, wenn nicht einfach von einem Vereinsbetreuer auf einen anderen im gleichen Verein gewechselt werden soll.

  • Nach Entlassung des Vereinsbetreuers kann ich auch andere Personen - nicht nur Vereinsbetreuer bestellen..

    Ist das bei Euch Rechtspflegeraufgabe? Ich dachte immer die Betreuerbestellung ist Richtervorbehalt? mh...


    Es ist ein Sonderfall nach § 1908b Abs. 4 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 Ziff. 1 RPflG (Wechsel des Vereinsbetreuers).

    Ich halte es allerdings für fraglich, ob die genannten Vorschriften auch gelten, wenn nicht einfach von einem Vereinsbetreuer auf einen anderen im gleichen Verein gewechselt werden soll.


    Stimmt, hier liegt wohl sogar Abs. 3 vor. Ob auch Abs. 4 des § 9108b BGB zutrifft, kommt es da gar nicht an.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!