Vorgehen vor/mit Anordnung Nachlasspflegschaft

  • Guten Morgen,

    ich wollte mal wissen, wie ihr vorgeht, wenn die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Raum steht.

    Welche Anfragen nehmt ihr vor? Oder lasst ihr den Nachlasspfleger ermitteln?

    Fragt jemand beim Geburtsstandesamt nach, welche Erkenntnisse über Eltern/Geschwister vorliegen?

    Ich hätte da an Anfrage Grundbuchamt, und Betreuungsabteilung gedacht.
    Macht hier jemand noch andere Anfragen (z.B. Banken, Finanzamt, Jobcenter, ect.?) und welche Erfahrung habt ihr mit der Erteilung von Auskünften?!

    Liebe Grüße

  • Im Rahmen der Prüfung ob Sicherungsbedarf besteht schaue ich in die BT Akte wenn vorhanden im Haus, das Grundbuch wird sofort von der GS geprüft und soweit vorhanden, Bestand und Abt. I beigefügt.

    Sind keine Angaben zu den Angehörigen (z.B. über Ausschlagungen oder Querprüfung AVR) vorhanden, ermittelt der NLPF.

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