Justizfachwirt

  • Eine Angestellte bei uns, 20 Jahre jung, die die Ausbildung zur Justizfachangestellten vor ca. einem halben Jahr gemacht hat, möchte jetzt noch die Ausbildung zur Justizfachwirtin in Ba-Wü machen,
    vgl. http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Starts…stizfachwirt_in

    Sie habe gehört, dass sie nach Abschluss dieser Ausbildung als Justizfachwirtin wegen der privaten Krankenversicherung weniger verdient als vorher als Angestellte.
    Stimmt das ?

    Sind die Befristungen bei Angestellten der Justiz immer noch endlos ?

  • Als Justizsekretärin beginnt sie in der Besoldungsgruppe A6. Aufgrund der PKV bleibt im richtigen Netto - so war es jedenfalls bei Kollegen, als ich noch Justizfachangestellter war - weniger übrig, als bei den Tarifangestellten.

    Dafür hat man die Vorzüge des Beamtenstatus. Mit den Jahren wird das Gehalt dann natürlich steigen.

    Muss jeder für sich entscheiden.

    Befristungen finden m. W. n. immer noch statt, wie lange, kann ich nicht sagen.

  • ..
    Dafür hat man die Vorzüge des Beamtenstatus. ...
    .

    mit dem Argument werden seit Menschengedenken die Bezüge der Staatsdiener möglichst klein gehalten

    Ich hätte das Wort "Vorzüge" besser in " " setzen sollen ;)

    Ist natürlich voll und ganz meine Meinung. Und gerade die Berufsanfänger im mD sind da sehr benachteiligt.

  • Sie habe gehört, dass sie nach Abschluss dieser Ausbildung als Justizfachwirtin wegen der privaten Krankenversicherung weniger verdient als vorher als Angestellte. Stimmt das ?
    Sind die Befristungen bei Angestellten der Justiz immer noch endlos ?


    PKV kostet als junger Einsteiger mE nicht viel mehr als der Beitrag zur gesetzl. Außerdem fallen die Sozialabgaben weg.
    Wenn ich als befrister Angestellter in Ba-Wü bei der Justiz bleiben wollte, würde ich auf alle Fälle den Beamtenstatus anstreben. Eine Zusatzausbildung/Weiterbildung ist nie verkehrt, selbst wenn es am Ende nicht klappt mit dem "Aufstieg"

  • Sie habe gehört, dass sie nach Abschluss dieser Ausbildung als Justizfachwirtin wegen der privaten Krankenversicherung weniger verdient als vorher als Angestellte. Stimmt das ?
    Sind die Befristungen bei Angestellten der Justiz immer noch endlos ?


    PKV kostet als junger Einsteiger mE nicht viel mehr als der Beitrag zur gesetzl.

    Das kommt auf Vorerkrankungen, BMI etc. an. Mein Beitrag zur GKV jetzt ist günstiger als die PKV, die ich als Beamter hatte.
    Und als Tarifbeschäftigter E6, wie man zumindest in NRW idR eingruppiert wird, kann es im Netto, zumindest als Berufseinsteiger, im Vergleich zu A6 schon mehr sein.

    Ich hatte damals jedenfalls Kollegen, die deshalb von der Fachwirt-Ausbildung abgesehen haben.

  • Es kann durchaus sein, dass sie unmittelbar nach Übernahme in das Beamtenverhältnis zunächst weniger verdient. In Ba-Wü gibt es für den mD aber doch bestimmt Beförderungsmöglichkeiten? Es gibt mehr Erfahrungsstufen (ihre vorherige Tätigkeit könnte sie sich da u. U. anrechnen lassen und damit nicht in der untersten Stufe einsteigen), ob die auch letztendlich zu einer höheren Endbesoldung führen, müsste man durchrechnen.

    Höhergruppierung dagegen ist oft sehr schwierig, da damit die Übertragung höherwertiger Aufaben verbunden sein muss. Wie das in BaWü im mD angelegt ist, weiß ich nicht.

    Den Familienzuschlag gibt es nach TV-L für Angestellte auch nicht mehr. In Ba-Wü gibt es dafür doch für Beamte einen Kinderzuschlag, oder?


    Was für sie besser ist, hängt von der Lebensplanung und der persönlichen Einstellung ab. Kündigen und noch mal 2 Jahre Schule sind sicher auch nicht einfach.


    Kann man in BaWü als Angestellte evl. auch Gerichsvollzieherin werden? Da ist das Einstiegsgehalt anders ;)

  • Bei dieser Frage stellt sich mir immer sofort der Vergleich der Lohnfortzahlung bei ( schwerem ) Krankheitsfall ( z.B.langwierige Krebserkrankung ) : Krankengeld versus ( nahezu unbeschränkte ) Fortzahlung der Beamtenbezüge.

  • Bei dieser Frage stellt sich mir immer sofort der Vergleich der Lohnfortzahlung bei ( schwerem ) Krankheitsfall ( z.B.langwierige Krebserkrankung ) : Krankengeld versus ( nahezu unbeschränkte ) Fortzahlung der Beamtenbezüge.



    Nach 3 Monaten kommt die Vorladung zum Amtsarzt und gerade bei einer Krebserkrankung ist man nach 6 Monaten pensioniert mit jährlicher Überprüfung. Toller Vorteil!:(

  • Bei dieser Frage stellt sich mir immer sofort der Vergleich der Lohnfortzahlung bei ( schwerem ) Krankheitsfall ( z.B.langwierige Krebserkrankung ) : Krankengeld versus ( nahezu unbeschränkte ) Fortzahlung der Beamtenbezüge.



    Nach 3 Monaten kommt die Vorladung zum Amtsarzt und gerade bei einer Krebserkrankung ist man nach 6 Monaten pensioniert mit jährlicher Überprüfung. Toller Vorteil!:(


    Das mag regional so sein, gilt aber nicht überall!

  • Das ist jetzt off topic, aber in welchem Bundeland wird man bitte bei einer Krebserkrankung nach 3 Monaten zum Amtsarzt geschickt und nach 6 Monaten pensioniert??? :eek:

  • In Bayern war der Amtsarzt auch regelmäßig schneller als in vergleichbaren Fällendie Rentenanstalten.

    Zum Thema: Wenn man die Entgelttabelle blickt,wird man feststellen, dass es nur wenige Stufen gibt, d. h. nach 10 Jahren ist die Angestellte am Ende der Fahnenstange angekommen. Der Anfangsverdienst wird netto höher sein, was sich aber nach ca. 10 Jahren gibt. Die Entwicklungsschance, was Karriere betrifft, sind für Beamte klar besser.

    Was hier einige vom Beamtenstatus abgeschreckt hat, war die Tatsache, dass die meisten nach der Prüfung erst mal ein paar Jahre woanders hin müssen. Das passte oft nicht zu den individuellen Lebensumständen.

  • Das ist jetzt off topic, aber in welchem Bundeland wird man bitte bei einer Krebserkrankung nach 3 Monaten zum Amtsarzt geschickt und nach 6 Monaten pensioniert??? :eek:


    Mit dem Amtsarzt kann man doch reden. :confused:
    Wenn abzusehen ist , das man wieder arbeitsfähig wird, wird man nicht pensioniert und wenn nicht dann eben nicht. Und dann wird das auch dauernd überprüft und wenn man selber wieder arbeiten will lässt man sich eben wieder reaktivieren.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das ist jetzt off topic, aber in welchem Bundeland wird man bitte bei einer Krebserkrankung nach 3 Monaten zum Amtsarzt geschickt und nach 6 Monaten pensioniert??? :eek:


    Mit dem Amtsarzt kann man doch reden. :confused:
    Wenn abzusehen ist , das man wieder arbeitsfähig wird, wird man nicht pensioniert und wenn nicht dann eben nicht. Und dann wird das auch dauernd überprüft und wenn man selber wieder arbeiten will lässt man sich eben wieder reaktivieren.


    Es würde mich auch sehr wundern, wenn der Staat entsprechend schwer Erkrankten aber absehbar Genesenden lieber dauerhaft eine Pension wegen Dienstunfähigkeit zahlen möchte als diese wieder zu beschäftigen (und somit eine Gegenleistung zu erhalten).

    Davon abgesehen, erhalten Angestellte nur eine begrenzte Zeit Krankengeld. Dann darf man sich mit dem Rententräger ggf. wegen einer EU-Rente herumstreiten. Ob das besser ist? :gruebel:

  • Wenn abzusehen ist , das man wieder arbeitsfähig wird, wird man nicht pensioniert und wenn nicht dann eben nicht.

    A.A. § 44 I S. 2 BBeamtG:
    "Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist."

    Zitat

    ... wenn man selber wieder arbeiten will lässt man sich eben wieder reaktivieren.

    ... ohne Worte ...

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