Bescheinigung nach der VO 1215/2012

  • Hallo,

    ich habe ein Problem mit der Erteilung einer Bescheinigung nach der VO 1215/2012 und hoffe es kann mir jemand helfen :oops:
    Titel ist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich, in dem 1) ein Bruttobetrag x EUR, 2) ein Bruttobetrag y EUR abzüglich eines Nettobetrages z EUR sowie 3) die Erteilung von Lohnbescheinigungen und die Erteilung des Ausdruckes der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung tituliert sind.
    Jetzt komme ich mit dem Formular insoweit nicht zurecht, dass ich
    a) nicht weiß wie ich mehrere Forderungen in die eine Spalte mit der Hautforderung 5.2.1.4. bringen soll
    b) nicht weiß ob und wie ich dort einen Bruttobetrag abzüglich eines Nettobetrages eintragen soll und kann
    c) nicht weiß, ob ich zusätzlich noch die weiteren Ansprüche zu 3) unter Punkt 5.2.2 als nichtmonetäre vollstreckbare Verpflichtung eintragen kann, zumal
    hier auch wieder nur eine Verpflichtung eingetragen werden kann und nicht mehrere. Die Kurzdarstellung finde ich auch etwas schwierig, zumal diese
    dann ja auch auf deutsch eingetragen wird. Wie soll ein ausländisches Vollstreckungsorgan das verstehen? Normalerweise dürfte es sich doch bei den weiteren Forderungen
    hier um nichtvertretbare Handlungen handeln, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken sind. Kann denn hier überhaupt dann die Bescheinigung diesbezüglich erteilt werden?

    Ich bin wirklich dankbar für jede hilfreiche Antwort :)

  • Zu dem Vergleich ist eine Bescheinigung (Formblatt II EuGVVO (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung)) zu erteilen.

    Die Geldforderungen sind in eine Summe oder - mittels Zusatz (Anlage zum Forblatt II) in 2 Summen - unter Ziffer 5.2.1.4 einzutragen.
    Die Herausgabeansprüche sind unter Ziffer 5.2.2 einzutragen.
    Weitere Einzelheiten: s. Info im Justizportal NRW:
    https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausl…zv/1/eugvvo.pdf

  • Dankeschön für deine Antwort :)
    Meine Fragen hat sie leider nur nicht so ganz beantwortet :(

    Ich hab die Info des Amtsgerichts Warendorf schon durchforstet, ebenso die Kommentierung zur Verordnung.
    Aber eine Antwort auf meine Fragen habe ich leider nicht gefunden.

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