Nachtragsliquidierung Nachlasspflegschaft?

  • Huhu,

    ich hab folgenden Fall.
    Es war Nachlasspflegschaft angeordnet, welche bereits vor Jahren nach (vermeintlicher) Abwicklung des Nachlasses aufgehoben wurde.
    Nunmehr meldet sich die Stadt bei mir und teilt mit, dass diese noch ein Sparbuch hätte. :oops: Stand: knappe 570 €

    Und nun? :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Genau: Hinweis an die Bank, sie möge den Geldbetrag für unbekannte Erben hinterlegen. Stadt soll ggf. Sparbuch der Bank vorlegen.

  • Genau: Hinweis an die Bank, sie möge den Geldbetrag für unbekannte Erben hinterlegen. Stadt soll ggf. Sparbuch der Bank vorlegen.

    Machen wir genau so.

    Wenn der ehemalige Nachlasspfleger die Erben abschließend ausermittelt hat, könnte man auch noch an das Fiskalerbrecht denken.

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