Im Unterhaltsverfahren wird sich im Termin verglichen, auch über einen (nicht anhängigen) Vergleichsmehrwert. Das Gericht soll über die Kosten entscheiden.
Lautet: Die An-stin hat 1/4, der An-geg. 3/4 der Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sind die Vergleichsmehrwertkosten hierin enthalten oder trägt jeder seinen Teil selbst?