Hallo,
ist vielleicht tatsächlich eine dumme Frage, aber ich bin grad zum ersten Mal mit einer Auslandszustellung konfrontiert, in der ich übersetzen lassen musste. Sämtliche Dokumente wurden also in die englische Sprache übersetzt. Nach dem Länderteil der ZRHO muss ich die Schriftstücke übersetzen lassen und die zuzustellenden Schriftstücke zweifach beifügen. Meine Frage: Stelle ich nur die Übersetzungen zu oder auch das Original (Klageschrift,Ladung, etc.) und vermerke ich das gesondert im Formular?
Danke schonmal für die Antworten!