Datenschutz? Dienstaufsichtsbeschwerde!

  • Hier gibt es folgenden Fall.
    Erblasser ist gesetzlich beerbt worden von seiner Tochter und seinem Sohn.
    Der Sohn hat das Erbe ausgeschlagen. An seine Stelle tritt dessen Sohn, also der Enkel des Erblassers.
    Dieser beruft sich darauf, von dem Anfall der Erbschaft im Ausland (London) erfahren zu haben und dementsprechend eine
    Ausschlagungsfrist von 6 Monaten zu haben. Er hat also weder das Erbe angenommen noch ausgeschlagen.
    Die Tochter wiederum möchte jetzt einen Erbscheinsantrag stellen. Um zu erfahren, ob der Enkel jetzt ausschlägt oder nicht,
    hat die Rechtspflegerin dessen Adresse und Telefonnummer an die im Büro anwesende Tochter herausgegeben.
    Der Enkel ist entzürnt darüber und hat eine zweiseitige Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
    Ist denn hier wohl ein Verstoß gegen (auch neue) Datenschutzgesetze gegeben? Er scheint der zuständigen Rechtspflegerin
    wirklich "etwas zu wollen". Möglicherweise stellt er auch einen Strafantrag.

  • Richtig, doch ob neben Name und Anschrift auch die Telefonnummer weitergegeben werden durfte, ist fraglich. Allerdings kann ein „Geschädigter“ erstmal nur Schadensersatz beim Land und nicht direkt bei der Beamtin fordern. Also erstmal ruhig Blut. Ich warte schon darauf, dass die ganzen Querulanten das Thema DSGVO für sich entdecken und den Gerichten Probleme bereiten wollen. Sowas wird sicher kein Einzelfall bleiben.


    Und für den Erben, dessen Annahme ungewiss ist, wäre dann auch ein Nachlasspfleger zu bestellen...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • wie #2; wenn der Enkel nicht gewollt hätte, dass seine Telefonnummer an seine Tante weitergegeben wird, hätte er dies ausdrücklich sagen müssen. Wenn ich irgendwo anrufe, muss ich davon ausgehen, dass auch meine Telefonnummer dort in der Akte festgehalten wird, und in die hat die Tochter als Beteiligte - wie schon geschrieben - ein Einsichtsrecht, ganz zu schweigen von den materiellrechtlichen Ansprüchen, die Mitglieder einer Erbengemeinschaft gegeneinander haben.
    Von der Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich mich daher nicht beeindrucken lassen. Datenschutz ist an sich eine gute Sache, wird aber auch immer wieder zum Tummelplatz für Überempfindliche, Querulanten und Bedenkenträger.

  • Bei den ganzen, gerade auch aktuellen, Umständen, sollte man sich auch immer vergewissern
    - für was der Datenschutz eigentlich da ist,
    - was unser Verfahrensrecht sagt.

    Stellt euch doch zB mal eine Zivilklage vor, in der der Kläger sagt: Aus Datenschutzgründen dürfen aber keine Daten an den Beklagten weitergegeben werden.
    (Auskunftssperren uä natürlich außen vor gelassen.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Und für den Erben, dessen Annahme ungewiss ist, wäre dann auch ein Nachlasspfleger zu bestellen...

    Was soll das bringen für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines? Ein Sicherungsbedürfnis sehe ich hier nicht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Und für den Erben, dessen Annahme ungewiss ist, wäre dann auch ein Nachlasspfleger zu bestellen...

    Was soll das bringen für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines? Ein Sicherungsbedürfnis sehe ich hier nicht.

    Ein ES kann ja nicht erteilt werden, solange die Annahme ungewiss ist. Wenn 6 Monate lang die Erbenstellung unklar ist, kann ein Sicherungsbedürfnis bestehen.

    Ich denke, TL wollte in erster Linie darauf hinaus, dass das Ausreizen der (verlängerten) Ausschlagungsfrist nach hinten losgehen kann.

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