andersartige Geldanlage - Beschluss ohne Wert

  • Hallo

    Ich habe hier einen Fall eines Bekannten, der mich um Rat bittet:

    Ein Betreuer hat Geld in einem Aktienfond angelegt, dadurch ist ein hoher Verlust entstanden. Dann fand ein Betreuerwechael statt, der neue Betreuer will Schadenersatz (von der Bank, weil der Ex-Betreuer den Schaden nicht ersetzen kann). Mir liegt jedenfalls der Genehmigungsbeschluss (1811 BGB) vor, darin hat die Kollegin keinen Geldbetrag angegeben.

    Ist der Beschluss trotzdem wirksam?
    Mir fehlt es auf jeden Fall an den erforderlichen Mindestangaben.

    Danke im Voraus

    Sophie

  • Wieso fehlt ein Geldbetrag?

    Der Betreuer ist nach dem Beschluss eben grundsätzlich zu der andersartigen Anlage ermächtigt.

    Das anzulegende Geld kommt dann eben vom Girokonto -genehmigungsfrei- oder -mit entsprechender Genehmigung- von anderen Konten des Betroffenen -die hoffentlich alle mit Sperrvermerk versehen sind-.

  • Also ist der Sachverhalt so:

    Der Betreuer bekommt die Genehmigung zur Geldanlage und kann damit Geld anlegen, egal ob 1.000 € oder 300.000 €?

    Sperrvermerk ist nicht relevant, da befreiter Betreuer

  • Also ist der Sachverhalt so:

    Der Betreuer bekommt die Genehmigung zur Geldanlage und kann damit Geld anlegen, egal ob 1.000 € oder 300.000 €?

    Sperrvermerk ist nicht relevant, da befreiter Betreuer

    Wenn der Entscheider die Genehmigung so erteit.
    Ist wie bei einer allgemeinen Ermächtigung. Da gibt der Entscheider das Zepter auch aus der Hand.

    Im übrigen ist die Genehmigung zur andersartigen Anlage eine Innengenehmigung. Die Anlage ohne Genehmigung ist wirksam. Die Genehmigung könnte auch durch einen Gegenbetreuer erteilt werden.

    Von der Bank wird nichts zu erlangen sein. Wie gesagt: Innengenehmigung. Interessiert die Bank nicht.

    Oder liegt ein Beratungsfehler vor?

  • Ein Verlust entsteht, ebenso wie ein Gewinn, erst beim Verkauf der Anteile. Sind die Anteile denn schon verkauft worden oder will das der neue Betreuer noch machen? Wie hoch war der Verlust bei einem bereits erfolgten Verkauf? Was hat der neue Betreuer als Alternative vor?

    Falls noch kein Verkauf erfolgt ist, sollte sich der Betreuer erstmal schlau machen, was sich bei dem Fonds tut. Manchmal reagieren ja auch die Unternehmen, indem das Management des Fonds getauscht, die Anlagestrategie und/oder Anlagehorizont geändert, Fonds geschlossen oder verschmolzen werden... Dann kann es uU auch sinnvoll sein, die Anteile noch zu behalten (falls noch kein Verkauf erfolgt sein sollte).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank, Einstein

    Das mit dem Beratungsfehler gebe ich weiter.

    Wie das gibts du weiter? :gruebel: Es war ja nur eine Frage von Einstein, ob aus Sicht des neuen Betreuers ein Beratungsfehler vorliegt.

    Aus welchem Grund will denn der neue Betreuer von der Bank Schadensersatz fordern? Nur weil die Geldanlage sich nicht so entwickelt hat wie erwartet, ist kein Grund!

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