Beratungshilfe - Sorgerecht streitig

  • Hallo, ich befinde mich grad in der Urlaubsvertretung und habe eine wohl eilige Sache auf den Tisch bekommen:

    Zum Sachverhalt: Der KV beantragt BerH zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zustimmung zum Erwerb des Führerscheins
    für seine minderjährige Tochter 16 J (Sorgerecht geteilt)

    Bei Sorgerechts Streitigkeiten würde ich ihn zunächst an das JA verweisen.

    Was sagt Ihr?

  • Bei Sorgerechtsstreitigkeiten würde ich nicht ans Jugendamt verweisen. Nur wegen Kindesunterhalt und einer eventuellen Beistandschaft. Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, würde ich in deinem Verfahren bewilligen.

  • Da braucht es meines Erachtens keine Beratungshilfe: Den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nehmen wir hier gleich auf.


    Aufnehmen kann man vieles. Allerdings dürfte es dem Wesen der Beratungshilfe zuwiderlaufen, wenn man den Antragsteller somit von der Einholung einer Beratung abbringt und ihn stattdessen (mehr ungewollt als gewollt) zum Beteiligten eines gerichtlichen Verfahren macht.

    Es ist nicht unüblich, dass der andere Elternteil einlenkt, wenn ein RA schreibt. Ich würde daher bewilligen und sehe das JA auch nicht als anderweitige Hilfsmöglichkeit.

  • Es ist nicht unüblich, dass der andere Elternteil einlenkt, wenn ein RA schreibt.

    Ein Anwaltschreiben um "Druck" auszuüben ist nicht Sinn und Zweck der BerH.

    Das JA kann hier sicher allgemein beraten. Ansonsten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung aufnehmen.
    Wahrung von Rechten!?!?

  • Da braucht es meines Erachtens keine Beratungshilfe: Den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nehmen wir hier gleich auf.


    Aufnehmen kann man vieles. Allerdings dürfte es dem Wesen der Beratungshilfe zuwiderlaufen, wenn man den Antragsteller somit von der Einholung einer Beratung abbringt und ihn stattdessen (mehr ungewollt als gewollt) zum Beteiligten eines gerichtlichen Verfahren macht.

    Es ist nicht unüblich, dass der andere Elternteil einlenkt, wenn ein RA schreibt. Ich würde daher bewilligen und sehe das JA auch nicht als anderweitige Hilfsmöglichkeit.

    sehe ich auch so. "Druck" würde ich das nicht nennen. Es ist eine rechtlich legitime Möglichkeit durch das Vortragen seiner Argumente sein Ziel ohne die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu erreichen.

  • Sehe ich auch so. Zumal ein gerichtliches Verfahren Geld kostet. Die PKH hängt ja auch von den Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags ab, die kann der Antragsteller ja gar nicht abschätzen.

  • Natürlich wird vor Aufnahme auf die Voraussetzungen und das Kostenrisiko hingewiesen und auf den Umstand, dass die Weigerung ggf. zu beweisen sein könnte.

    Dabei auch darauf, dass es ihr zumutbar ist, zuerst zu versuchen die Zustimmung zu erlangen.

    Dies führt in nicht in wenigen Fällen dazu, dass der Antragsteller/die Antragstellerin erst einmal den Antrag zurücknimmt. Um erst einmal selbst den Antragsgegner um die Zustimmung bis zu Termin X zu bitten per Einschreiben und darauf hinweist, dass bei fehlender Zustimmung bis X ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, dass zu Kosten führen kann.

    In diesen Fällen kommen die ASt/innen auch selten wieder....


    (Kosten Einschreiben und Brief< 15 €; kein familiengerichtliches Verfahren, keine Rechtsanwaltstätigkeit= alle glücklich (na ja, ggf. bis auf den Anwalt) )

  • Dabei auch darauf, dass es ihr zumutbar ist, zuerst zu versuchen die Zustimmung zu erlangen.


    Nicht selten liegt gar kein rechtliches Problem vor. Oft kommunizieren Ex-Partner nur noch über Dritte/Anwälte. Aber hierzu gibt der SV zu wenig her.

  • Soooo schnell wäre ich da nicht mit der Bewilligung. Zumindest könnte das Jugendamt mal versuchen zu vermitteln, vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII, falls das Kind beim Vater lebt.

    Absolut richtig und wichtig.
    Und nicht zuletzt gibt es noch die gute alte Möglichkeit, zunächst selbst tätig zu werden, um nicht den Anschein der Mutwilligkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG zu erwecken :)


    Beratungshilfe ist meines Erachtens allerdings nie "eilig".

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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