Höfe- oder Landwirtschaftsrecht Rheinland-Pfalz: Auflassung en bloc

  • Liebe Freunde der gepflegten Rechtsanwendung,

    N aus *** hat u. a. Grundvermögen Rheinland-Pfalz. N.s Steuerberater meinte, er kenne sich nicht aus, aber er habe mal gehört, dass in Rheinland-Pfalz (weder er noch ich sind in Rheinland-Pfalz) bei landwirtschaftlichen Grundstücken (oder Weinbergen? Oder Höfen?) eine Auflassung en bloc möglich sei ("alle Immobilien, die ich in xyz habe"), ohne dass bei der notariellen Beurkundung das Spezialtätsprinzip beachtet werde müsse. Das GBA trage das dann um, denn durch die Voreintragung sei ja alles schon genau gebucht.

    Ich habe dem Steuerberater spontan geantwortet, eher würde es dem N gelingen, einen Plastik-Fingerring aus dem Kaugummiautomaten bei der nächsten Schmuck- und Juwelenmesse als aus 333er Echtgold an den Mann zu bringen, als einen Notar zu finden, der ihm die Auflassung von Immobilien beurkundet, die er gar nicht identifiziert ....

    ... aber wer weiß, aus Rheinland-Pfalz kommen ja so manche Überraschungen, etwa die Vorfahren von Trump oder der lange unterschätzte Helmut Kohl oder aus der jüngeren Generation das Politgenie und Weinkönigin a. D. in einem, Frau Julia Glööckner (oder so ähnlich) ...

    Spaß beiseite, Ernst komm rein. Ist da was dran?

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

    Einmal editiert, zuletzt von Uldis (14. Juli 2018 um 00:05)

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