Überweisung Betreutengeld aus Immobilienverkauf iHv 10.000 € auf Betriebskonto

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Liebe Forenmitglieder,

    gestern hat eine durch mich betreute Person eine Immobilie per Notar verkauft. Ich war nur als moralische Stütze dabei.
    Alles in Absprache mit Rpfl. und die Richterin war auch informiert (freier Verkauf).
    Um den Umzug zu gewährleisten, wurde ein auflagenfreier Betrag iHv. 10.000 € vereinbart.

    Als der Notar das Zielkonto erfragte, meinte meine betreute Person, dass das mein Betriebskonto sein soll, da das Geld
    nicht auf ihr Konto soll (einfache Angst, dass sie/er über diesen wichtigen Betrag verfügen kann). Kein EV in VV und
    geschäftsfähig. Von dem Resterlös werden vermeintlich alle Schulden getilgt. Girokonto im Minus, keine Pfändungen bekannt,
    aber möglich, da viele Gläubiger (überwiegend aus Erbe - Erbe im Ganzen werthaltig).

    Wir hatten das mal besprochen, aber ich sagte auch, dass ich dies vorher noch abklären möchte. Es war kein Thema mehr,
    daher dachte ich, dass das Thema erledigt sei. Meine betreute Person bat mich dann gestern, vor Zeugen, diesem zuzustimmen.
    Das habe ich dann auch gemacht.

    Abends ist mir erst richtig bewusst geworden, dass ich hier vielleicht einen Fehler begangen habe. Das kann ich aber auf jeden
    Fall noch ändern.

    Meine Frage ist, habe ich eine Verfehlung begangen oder war dies vertretbar, da es der Wunsch der betreuten Person war?

    Mit freundlichen Grüße

    BBvSeb

  • Auch bei einer betreuten Person ohne Einwilligungsvorbehalt gilt: Geld des Betreuten gehört auf seine Konten, nicht auf die eines Betreuers.
    Ohne hier auf die AGB der Banken, das Geldwäschegesetz, die Gefahren für die Betreute im Falle einer evtl. Pfändung oder auf den § 288 StGB (Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch Beiseiteschaffen von Geld, um es dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen) und und und genauer einzugehen: Finger weg von sowas.

    Lösung bezüglich der Ängste: Anlage auf einem Sparbuch der Betreuten, die dieses auch bei der Betreuerin in Verwahrung geben kann. Pfändungen werden dann nicht gehindert (§ 288 StGB (-)), Geld liegt auf dem Sparbuch der Betreuten (Anlage (+), Geldwäschegesetz erfüllt (+)), Betreuerin kann wegen dem anzubringenden Sperrvermerk nicht ohne Genehmigung an das Geld- alle sind zufrieden. (Praxislösung- nicht lehrbuchtauglich, da kritisiert werden könnte, dass die Betreute selbst zur Verfügung über das Sparbuch dieses bei der Betreuerin vorher abholen muss, insoweit eine Einschränkung vorliegt- diese wäre hier jedoch selbst gewählt und aus meiner Sicht unschädlich (keinem Betreuten wird vorgeschrieben, wo er seine Bankunterlagen aufzubewahren hat- sie könnte diese ja auch jedem anderen Empfangsbereiten Dritten zur Aufbewahrung übergeben oder in ein Schließfach geben)

  • Unabhängig von "Geschmäckle" uä, kann doch die Betreute mit ihrem Geld machen, was sie will. Sie könnte auch das Konto ihrer Enkelin oder das ihres Cousins angeben. Warum also nicht das Geschäftskonto des Betreuers? Abgesehen vom Geschmäckle und dass das da nichts zu suchen hat.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Auch bei einer betreuten Person ohne Einwilligungsvorbehalt gilt: Geld des Betreuten gehört auf seine Konten, nicht auf die eines Betreuers.
    Ohne hier auf die AGB der Banken, das Geldwäschegesetz, die Gefahren für die Betreute im Falle einer evtl. Pfändung oder auf den § 288 StGB (Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch Beiseiteschaffen von Geld, um es dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen) und und und genauer einzugehen: Finger weg von sowas.

    Lösung bezüglich der Ängste: Anlage auf einem Sparbuch der Betreuten, die dieses auch bei der Betreuerin in Verwahrung geben kann. Pfändungen werden dann nicht gehindert (§ 288 StGB (-)), Geld liegt auf dem Sparbuch der Betreuten (Anlage (+), Geldwäschegesetz erfüllt (+)), Betreuerin kann wegen dem anzubringenden Sperrvermerk nicht ohne Genehmigung an das Geld- alle sind zufrieden. (Praxislösung- nicht lehrbuchtauglich, da kritisiert werden könnte, dass die Betreute selbst zur Verfügung über das Sparbuch dieses bei der Betreuerin vorher abholen muss, insoweit eine Einschränkung vorliegt- diese wäre hier jedoch selbst gewählt und aus meiner Sicht unschädlich (keinem Betreuten wird vorgeschrieben, wo er seine Bankunterlagen aufzubewahren hat- sie könnte diese ja auch jedem anderen Empfangsbereiten Dritten zur Aufbewahrung übergeben oder in ein Schließfach geben)

    dem stimme ich vollumfänglich zu.

  • Ich wies bereits auf Strafbarkeit, Gefahr bei Pfändung etc. hin- diese Gründe bestehen auch bei Konten von Enkel oder Cousin, auch diese machen sich ggf. strafbar.
    Die Betreute darf dies machen, sie kann daran auch nicht gehindert werden.

    Aber ein Betreuer, der diesem Vorgehen entgegen seiner Gesetzeskenntnisse und das auch noch vor Zeugen zustimmt und das Geld dort wider besseren Wissens aufbewahrt,
    handelt ganz einfach falsch, er muss dann auch mit anderen Konsequenzen rechnen als ein Nicht-Betreuer, der sich evtl. auf fehlendes Wissen berufen kann.

    Wer es, wie Araya, gern mit ausführlicher Begründung lesen möchte: z.B. Palandt, 76. Auflage, § 1805, Rn. 1.

  • Wenn das Geld ohne dein Zutun auf deinem Dienstkonto landet (Betroffene sagt zum Notar, der Teilbetrag des Kaufpreises ist auf dieses Konto zur Zahlung zu bringen) kannst du dies nicht verhindern.

    Im nächsten Schritt würde ich das Geld sofort auf ein ggf. neu einzurichtendes (Betreuungs-) Konto bei einer Bank (welche bzw. welches die Betroffene ggf. nicht kennt) zur Zahlung bringen.

    Keiner kann dir dann einen Vorwurf machen.

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