Pfändung Eigentümergrundschuld

  • DasFinanzamt hat eine Brief-Eigentümergrundschuld gepfändet. Diese hatte sich derGrundstückseigentümer (Reichsbürger) 2016 im Grundbuch eintragen lassen. Einefreiwillige Herausgabe des Briefes an das Finanzamt erfolgte nicht. Im Rahmender Vollstreckung mit Durchsuchungsbeschluss verweigerte der Schuldnerentsprechende Auskünfte über den Verbleib des Briefes. Er erklärte lediglich,dass sich der Brief nicht in seinem Haus befindet und außerhalb aufbewahrtwird.

    DasFinanzamt beantragt nun das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung desBriefes.

    Nunmeine Fragen: Muss das Finanzamt erst eine eidesstattliche Versicherung desSchuldners zum Verbleib des Briefes erzwingen ? Müsste das Aufgebot auch demSchuldner übersandt werden ?

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