Studienpraxis (2. Jahr) in anderem OLG-Bezirk

  • Hallo,

    ich fange nächste Woche mein Studium I in Schwetzingen an und bin vom OLG Karlsruhe eingestellt worden und gehöre somit zum Bezirk „Baden“.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Studienpraxis (Studienjahr 2) nur an einem Gericht in Baden absolvieren kann, oder ob aber die Möglichkeit besteht, hierfür an ein Gericht in einem anderen OLG-Bezirk (Württemberg; z.B. Stuttgart, Tübingen, etc.) zugeteilt zu werden?

    Falls man den OLG-Bereich hierfür wechseln kann, frage ich mich ob man sich den Einsatzort bei seinem OLG wünschen kann.

    Danke für jede Hilfe.

  • Ich wüsste von keinem Fall, der trotz Beschäftigung beim OLG Karlsruhe die Praxisausbildung beim OLG Stuttgart absolviert hat...

    Mit dem Wünschen ist das generell auch so eine Sache. Wenn ich mich richtig erinnere, konnten wir uns damals etwas wünschen. Berücksichtigt wurde das aber nur in den wenigsten Fällen.

    Beide Baden-Württembergischen OLGs stellen derzeit so viele Anwärter ein, dass es wohl kaum Spielraum gibt. Da muss man eben hin wo Platz ist. So schätze ich zumindest die Lage ein.

  • Falls man den OLG-Bereich hierfür wechseln kann, frage ich mich ob man sich den Einsatzort bei seinem OLG wünschen kann.

    Mal beim OLG anrufen?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich komme selbst ursprünglich aus Karlsruhe. Wer in Karlsruhe im privaten Bereich zu erkennen gibt, dass er lieber im Raum Stuttgart wäre, stempelt sich selbst als aus der Art geschlagen ab. Oder er ist halt Schwabe in der Fremde. Andernfalls gilt so etwas schon im normalen Umgang als sozial auffällig. Wer derlei aber gar gegenüber einer Karlsruher BEHÖRDE oder einem GERICHT äußert, wird von dem einen oder anderen mit Sicherheit als Querulant wahrgenommen. Man steckt nicht in den Leuten drin, aber so mancher, der auf dem Behördensessel sitzt, wird sich sagen: Den merk ich mir!

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Falls du Praxis (und anschließende Tätigkeit) tatsächlich in Württemberg absolvieren willst, wirst du wohl den OLG Bezirk wechseln müssen.
    Hierfür ist in der Regel ein Tauschpartner erforderlich. Dieser sollte ähnlich Noten wie du haben.
    Berufliche Nachteile durch den Wechsel in einen anderen Bezirk, sind mir nicht bekannt.

  • Hey,

    Also ich bin auch an der HfR Schwetzingen und ebenfalls über's OLG Karlsruhe eingestellt. Unser Praxisjahr fängt am 3. September an, ich wurde an das AG Karlsruhe abgeordnet und bin damit auch echt zufrieden. Ein paar Kommilitonen aus anderen OLG-Bezirken waren mit ihrer Abordnung aber nicht zufrieden, die haben dann eben bei ihrem OLG angerufen und nachgefragt, ob sie an ein bestimmtes anderes Gericht dürfen. Soweit ich das mitbekommen habe spielt da mit rein, ob du evtl einen Tauschpartner findest bzw. ob bei dem Wunschgericht jemand abspringt (aufgrund Kündigung/ Entlassung). Inwiefern das aber zwischen verschiedenen Bezirken möglich ist, da bin ich mir nicht ganz sicher.
    Zudem wirst du jeweils so etwa einen Monat sowieso auf ein anderes Gericht müssen, wenn GBA und HRG dran sind. Für die StA auch nochmal ein Tapetenwechsel, aber das ist bei uns in Karlsruhe nur ein paar Häuser weiter.

    Ich an deiner Stelle würde einfach mal beim OLG anrufen und nachfragen, da kannst du nichts falsch machen.

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

  • Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Studienpraxis (Studienjahr 2) nur an einem Gericht in Baden absolvieren kann, oder ob aber die Möglichkeit besteht, hierfür an ein Gericht in einem anderen OLG-Bezirk (Württemberg; z.B. Stuttgart, Tübingen, etc.) zugeteilt zu werden?


    Soweit mir bekannt geht das nicht; wie BodenseeRpfl schon schreibt kannst du - unter bestimmten Voraussetzungen - nur insgesamt den OLG-Bezirk wechseln, nicht aber nur für die Praxisausbildung.
    Bezüglich der Verteilung innerhalb des OLG-Bezirks orientiert man sich idR am Wohnort, allerdings müssen auch die Kapazitäten bei den entsprechenden Gerichten berücksichtigt werden. Ich erinnere mich dunkel daran, dass es vor ein paar Jahren mal eine "Südverschiebung" gab, weil im nördlichen OLG-Bezirk mehr Anwärter als Kapazitäten bei den Ausbildungsgerichten vorhanden, im Süden hingegen noch Plätze frei waren.
    Letztendlich wird dir nur ein Anruf beim OLG weiterhelfen. Denkbar wäre eventuell, dass du das Praxissemester an einem "grenznahen" Gericht absolvieren kannst (Pforzheim z.B. liegt ja recht nahe an Stuttgart).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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